Mit der Überweisung der zweiten Rate dieser Bedarfszuweisungen werden 62 kleine und finanzschwache Gemeinden unterstützt, teilte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) am Samstag mit. Die Unterschiede, die zwischen der Finanzkraft und dem tatsächlichen Finanzbedarf einer Gemeinde bestehen, werden mit diesem Geld vom Land zum Großteil abgegolten.
Die Erfüllung aller kommunaler Aufgaben erfordert Anstrengungen, die gerade in kleinen Gemeinden im ländlichen Raum oft über die finanziellen Möglichkeiten hinausgehen,” betonte der Landeshauptmann. Speziell diesen Gemeinden wolle die Landesregierung zur Seite stehen, um landesweit gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Zusätzlich unterstütze das Land infrastrukturelle Maßnahmen in kleineren und finanzschwächeren Gemeinden mit den besonderen Bedarfszuweisungen”. Um gleichwertige Verhältnisse in den ländlichen Gebieten und den Ballungszentren zu erreichen würden dabei Neu- oder Umbauten von Gemeindeeinrichtungen, Anschaffungen zum Beispiel von Löschfahrzeugen oder die Errichtung von Sportplätzen unterstützt, so Sausgruber.
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