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Land gewährt auch heuer Heizkostenzuschuss

Personen mit geringem Einkommen erhalten auch im kommenden Winter einen Heizkostenzuschuss. Wie in den letzten Jahren beträgt der einmalige Zuschuss pro Haushalt 150 Euro und wird selbstverständlich für alle Heizenergieträger gewährt.

Der Heizkostenzuschuss soll jenen Menschen zu Gute kommen, die ein monatliches Einkommen haben, das nicht höher ist als der ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatz (Alleinstehende: 653,19 Euro, Ehepaare/Lebensgemeinschaften: Euro 1.015 Euro);

  • keine unterhaltspflichtigen Angehörigen haben, die einen entsprechenden Beitrag leisten könnten;
  • kein verwertbares Vermögen haben. Der Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses wird wiederum ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu stellen sein, so Soziallandesrätin Greti Schmid: “Nach dem Motto ‘wer rasch hilft, hilft doppelt’ werden die Zuschüsse auch sogleich von den Gemeinden direkt ausbezahlt. Das Land wird den Gemeinden die aufgewendeten Beträge ersetzen.”
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