Nach dem Nationalrat hat gestern auch der Bundesrat das Budgetbegleitgesetz bzw. das darin enthaltene Kassenpaket beschlossen. In den nächsten Tagen wird Bundespräsident Heinz Fischer seine Unterschrift darunter setzen, sodass das Gesetz kundgemacht werden und Vorarlberg eine Verfassungsklage dagegen einbringen kann. An der Anfechtung des Kassenpakets vor dem Verfassungsgerichtshof werde festgehalten, bestätigte LH Herbert Sausgruber (ÖVP) den VN. Grund: Die Auflösung eines Katastrophenfonds, in den alle Kassen eingezahlt haben, zugunsten der Wiener Kasse könnte gleichheits- bzw. verfassungswidrig sein.
Im Nationalrat hatten drei oberösterreichische und eine Ländle-ÖVP-Abgeordnete (Anna Franz) gegen das Paket gestimmt. Karlheinz Kopf stimmte unter Verweis auf seine Gesamtverantwortung als Klubobmann dafür. Im Bundesrat wiederholte sich das Bild: Alle fünf oberösterreichischen und die beiden Ländle-ÖVP-Abgeordneten (Magnus Brunner und Edgar Mayer) lehnten das Gesetz ab. Sie blieben damit in der Minderheit. Der Vorarlberger SPÖ-Abgeordnete Reinhold Einwallner stimmte dafür. In seiner Antrittsrede als Bundesrat argumentierte Brunner, die massive, einseitige Privilegierung der Wiener Gebietskrankenkasse könne nicht gerechtfertigt werden.
Die Auflösung des Katastrophenfonds sei ein Wehrmutstropfen, pflichtete Einwallner bei. Insgesamt dürfe man aber nicht übersehen, dass auch die Vorarlberger Kasse sehr viel Geld bekommen werde, etwa 4,5 Millionen Euro als Soforthilfe. Die SPÖ-Spitze habe keinen Druck auf ihn ausgeübt, betonte Einwallner gegenüber den VN: Gespräche mit Gesundheitsminister Alois Stöger und Klubobmann Josef Cap seien gut und von gegenseitiger Wertschätzung getragen gewesen.
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