Auch dem Vorwurf der Grünen, die Landesregierung sei an der Kaufkraftabwanderung aus den Ortszentren schuld, widerspricht Rein.
Seit der Raumplanungsnovelle 1996 hat die Landesregierung an den Ortsrändern keine neuen Einkaufszentren für Waren des nicht täglichen Bedarfs, die für Ortszentren charakteristisch sind (z.B. Bekleidung, Bücher, Hausrat, Sportartikel, Unterhaltungselektronik) mehr zugelassen, informiert Landesrat Rein. Nur für den großflächigen Handel, also vor allem für Möbelhäuser und Baumärkte wurden noch vereinzelt dezentrale Standorte genehmigt.
Der Grüne Wirtschaftssprecher Bösch verwechsle daher Äpfel mit Birnen, wenn er eine Rückkehr der Kaufkraft in die Ortskerne deshalb nicht erkennen kann, da der überwiegende Anteil der quadratmetergewidmeten Verkaufsflächen nicht die Ortskerne betrifft.
Die Grünen scheinen zu wenig informiert darüber zu sein, was von Seiten des Landes für die Einkaufszentren in den Ortskernen gemacht wird, so Rein: “Damit die Erhaltung der Nahversorgung gewährleistet bleibt, bekommen Nahversorgungsbetriebe vom Land einen Zuschuss an Betriebskosten von jährlich insgesamt 500.000 Euro. Weiters dürfen sich sämtliche Branchen nach den geltenden Raumplanungsbestimmungen ohne Quadratmeter-Obergrenze in den Ortskernen ansiedeln.” Rein weist weiters darauf hin, dass Vorarlberg für die Einkaufszentren die strengsten Regelungen im Umfeld von 500 Kilometern hat.
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