Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 70.000 Euro. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Konstanze Manhart gab noch keine Erklärung ab.
Der Schuldspruch erfolge wegen der Vergehen der Abgabenhinterziehung. Das Finanzstrafgesetz sieht dafür Geldstrafen bis zum Dreifachen des hinterzogenen Betrags vor. Für Ersttäter wie den Angeklagten belaufe sich die Geldstrafe in der Regel auf 40 bis 60 Prozent der nicht abgeführten Steuern, sagte Richter Böhler in seiner Urteilsbegründung. Sollte der 58-jährige Angeklagte die unbedingte Geldstrafe von 70.000 Euro nicht bezahlen, müsste er als Ersatzfreiheitsstrafe für vier Monate ins Gefängnis oder in den Fußfessel-Hausarrest.
Der Unternehmer hatte beim Finanzamt Bregenz fünf Jahre lang unrichtige Einkommensteuererklärungen abgegeben. Er verschwieg seine Einkünfte aus seinem Schweizer Unternehmen. Zudem legte er überhöhte Abrechnungen für Kilometergeld und Pauschalkosten vor. Seine Steuerschuld von 290.000 Euro hat der von Andreas Droop verteidigte Beschuldigte schon im Frühjahr mithilfe eine Kredits beim Finanzamt beglichen. Die bereits erfolgte Wiedergutmachung des Schadens wurde vom Gericht ebenso mildernd gewertet wie das Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten.
Dass er Steuern hinterzogen habe, begründete der Angeklagte auch mit Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten. „Denn ich werde seit sieben Jahren in drei Ländern von meinem Bruder bekriegt“, sagte der 58-Jährige vor Gericht.
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