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Ländle-Anwältin: Chancen für Geld-Rückholung bei Online-Casinos stehen gut

©VOL.AT/Mayer, Symbolbild: Pixabay
Wer in Online-Casinos Geld verloren hat, hat gute Chancen, dieses wieder zurückzuholen. Anwältin Olivia Lerch über die rechtliche Lage.
Betroffener über seinen Weg
"Spiel mit dem Feuer"

Die Verlockung von Online-Casinos ist groß und kann schnell zur Sucht werden. Es gibt auch in Österreich eine Vielzahl von Geschädigten, die ihr Vermögen verspielt haben. Ein junger Vorarlberger verspielte etwa nach eigener Aussage rund 60.000 Euro. "Es ist natürlich einfacher und insbesondere gibt es weniger Überwindung für die Menschen im Online-Spiel Geld zu verlieren, als wenn man in ein Casino gehen muss oder in ein sonstiges Glücksspiellokal", meint MMag. Olivia Lerch, Rechtsanwältin in Bregenz, im VOL.AT-Gespräch.

Alles außer "win2day" illegal

Die rechtliche Lage in Österreich ist recht schnell auf den Punkt gebracht: Der Bund hat das Monopol für Glücksspiel inne. Die einzige Konzession für das rechtmäßige Anbieten von Online-Glücksspiel hält die Österreichische Lotterien GmbH (win2day.at). "Alle anderen Online-Casinos, die fast ausschließlich von ausländischen Anbietern betrieben werden, sind schlicht und einfach illegal", verdeutlicht Lerch gegenüber VOL.AT. "Aus diesem Grund sind diese Verträge, die die Menschen mit diesen Glücksspielanbietern abgeschossen haben, auch nichtig." Auch das Geld könne wieder zurückgeholt werden, so die Anwältin.

Verspieltes zurückholen

Es sei wichtig, anwaltlichen Rat einzuholen. Man müsse keine Angst haben oder sich schämen, erklärt Lerch. Gemeinsam mit dem Anwalt könne man dann schauen, was zurückgeholt werden könne. Die Chancen seien "sehr groß", das Verspielte zurückzubekommen. "Ich muss nicht einmal nachweisen, dass ich spielsüchtig bin, sondern ich kann 30 Jahre lang mein Geld zurückholen", gibt die Rechtsanwältin zu verstehen. Da es Online-Casinos noch nicht so lange gibt, dürfte noch kein Fall verjährt sein. Sogar gegenüber legalen Anbietern könnte zurückgefordert werden, hier müsste aber eine Spielsucht nachgewiesen werden. Das gehe nur mit einem sachverständigen Gutachten. Wenn der Betroffene kein Geld hat, zu prozessieren, gibt es Prozessfinanzierer, die einspringen können. In Österreich gebe es bereits vielzählige erfolgreiche Fälle, so Lerch.

Ex-Süchtiger über seinen Weg

(VOL.AT.)

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