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Kuss-Affäre in Polizeischule

(VN) Feldkirch  Eine Anzeige läuft gegen einen Ausbildner, der Polizeischülerin küssen wollte. Der Lehrer wurde vorläufig in den Innendienst versetzt.

Donnerstag, 30. September, 22 Uhr: Es ist der letzte Tag des ersten Abschnitts des Polizeikurses. Die aus Tirol stammenden Schüler – sie sind im Ausbildungszentrum der Exekutive in Feldkirch-Gisingen kaserniert – feiern ihren letzten gemeinsamen Abend. Anschließend geht’s für den praktischen Teil der Ausbildung zu Tiroler Dienststellen.

Ihr Lehrer hatte in dieser Nacht Journaldienst, wie der Nachtbereitschaftsdienst der Polizei an Funkgerät und Telefon in Amtsdeutsch heißt. Was dann genau passiert ist, ist noch Gegenstand der Untersuchungen der zuständigen Dienstbehörde – in diesem Fall des Bildungszent­rums der Sicherheitsakademie in Traiskirchen (Niederösterreich). Jedenfalls unternahm der Ausbildner in den Diensträumen den Versuch, eine Schülerin zu küssen. Nach Informationen der VN hatte der Polizeilehrer, der schon seit etlichen Jahren am Bildungszentrum in Feldkirch unterrichtet, die junge Polizeischülerin angesprochen. Im Büro des Lehrers kam es dann zu dem Zwischenfall: es sei aber, heißt es aus Ermittlerkreisen, bei der bloßen Frage geblieben, ob die Schülerin ihn, den Lehrer, küssen würde. Als diese verneinte, habe er dies akzeptiert. Am folgenden Morgen zeigten Schülerinnen den Vorfall beim Schulleiter an. „Ich habe sofort in Absprache mit der Dienstbehörde in Traiskirchen Maßnahmen gesetzt“, schildert Oberstleutnant Thomas Hopfner auf Anfrage der Vorarlberger Nachrichten. So sei der aus Vorarlberg stammende Polizei-Lehrer sofort vom Unterricht abgezogen worden. „Er verrichtet auch keinen Journaldienst mehr und ist vorläufig der Sicherheitsdirektion Vorarlberg zugeteilt worden“, sagt Hopfner. Dort versieht der Mann seither Innendienst.

Disziplinäre Untersuchung

Die Anzeige selbst ist noch in Arbeit. „Wir sammeln derzeit noch weitere Unterlagen und werden die Disziplinaranzeige in Kürze fertigstellen können“, sagt Hopfner. Er habe „vom ersten Augenblick an“ darauf geachtet, dass die Ermittlungen von Traiskirchen aus geführt werden, um jede Befangenheit auszuschließen, erklärt der Polizeioffizier und betont:. „Mir geht es darum, dass das Vertrauen in die Polizei und in das Ausbildungszentrum intakt bleibt. Deshalb haben wir auch schnell reagiert.“ Dass Hopfner den Vorfall besonders gründlich verfolgt, dürfte daran liegen, dass er sich derzeit um den Sessel des Landespolizeikommandanten für Vorarlberg bewirbt. Eine Entscheidung, vermutlich zwischen ihm und dem bisherigen Vizepolizeikommandant Siegbert Denz, wird in den nächsten Wochen erwartet. Beide Kandidaten werden dem konservativen Lager zugerechnet.

Was ist ein „versuchter Kuss“?

Die juristische und disziplinäre Beurteilung des Zwischenfalls in der Polizeischule gestaltete sich offenbar nicht einfach. Es sei auf der Hand gelegen, dass es sich um ein Fehlverhalten, um „eine klare Grenzüberschreitung und Distanzverletzung im pädagogischen Bereich“ gehandelt habe, wie Hopfner den VN sagt. Juristische Prüfungen des „versuchten Kusses“ über die Dienstbehörde hätten aber keine strafrechtlich relevanten Fakten ergeben. Es handle sich nach Auffassung der Polizei – so schildert Hopfner die Erkenntnisse der Dienstbehörde in Absprache mit dem Ministerium – auch um „keine sexuelle Belästigung, da es nicht zu einem Kuss gekommen ist, sondern eben zu der Frage, ob sie ihn küssen würde.“ Somit blieben disziplinäre Konsequenzen, die von einer Kommission nach erfolgter Anzeige zu bestimmen sind. Der Strafrahmen ist recht groß und reicht von einer Ermahnung bis hin zur möglichen Entlassung. „Das große Fragezeichen ist die weitere Verwendung dieses Beamten im Bildungszentrum. Denn im pädagogischen Bereich gelten für mich wesentlich höhere Standards, weil da ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht“, sagt Hopfner. Er trete für korrekte und strenge Maßnahmen ein, „weil ich strenge Maßstäbe an die gesamte Polizei stelle“.

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