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Kurzschluss am PC verursachte Wohnungsbrand

Zum Aufladen empfiehlt sich eine feuerfeste Unterlage.
Zum Aufladen empfiehlt sich eine feuerfeste Unterlage. ©Lang
Durch Brand eines Tablets wurde Wohnung unbenutzbar und die Mieter kündigten.

Dornbirn. Ein Paar mietete in Dornbirn eine Wohnung. Deren Eigentümer ist sehr betagt und schwerst gehbehindert. Die Mieter zahlten eine Kaution in Höhe von 1650 Euro sowie die Miete von 550 Euro. Für einen Monat wurde jedoch irrtümlicherweise doppelte Miete bezahlt.

Gut eineinhalb Jahre später brannte es in der Wohnung und das Domizil konnte längere Zeit nicht mehr benutzt werden. Daraufhin löste das Pärchen den Mietvertrag, räumte die Wohnung und bezahlte auch für den Monat nach dem Brand keine Miete mehr. Der Wohnungseigentümer zahlte jedoch weder Mietkaution noch zu viel bezahlte Miete an die Mieter zurück. Die Mieter klagten den Vermieter und es kam zu einem rechtskräftigen Versäumnisurteil. Der Vermieter hätte die eingeklagten Beträge an die Mieter zurückzahlen müssen, was er jedoch nicht tat. Der Brandschaden in der Wohnung wurde aber von der Gebäudeversicherung übernommen.

Knapp ein Jahr später klagte nun der Wohnungseigentümer seine ehemaligen Mieter für knapp 4000 Euro, mit der Begründung, sie hätten den Brand verschuldet und sie müssten deshalb Miete für weitere vier Monate bezahlen. Zur Verhandlung reiste der Württemberger jedoch nicht an.

Tablet verursacht Feuer

Was war passiert? Der Mieter hatte ein fast neues Tablet zum Aufladen an die Steckdose angeschlossen. Er hatte das Gerät jedoch nicht auf das Nachtkästchen, sondern aufs Bett gelegt. Daraufhin verließ das Paar die Wohnung. „Aufgrund eines Kontaktproblems beim USB-Stecker kam es zu einem Kurzschluss und zu einer Überhitzung des Gerätes. Das führte zum Brand“, erklärte der erfahrene Sachverständige Markus Allgäuer. „Im Beweisverfahren hat sich gezeigt, dass solche Schadensfälle beim Aufladen eines Tablets extrem selten vorkommen, aber sie kommen vor“, so Richter Walter Schneider. Er rät daher allen Nutzern, ihre Handys und Tablets beim Aufladen nie unbeaufsichtigt zu lassen und einen feuerfesten Untergrund zu verwenden. „Leider ist das bei der Bevölkerung noch viel zu wenig angekommen. Es ist einfach zu wenig bekannt, dass ein Aufladevorgang durch Sicht- und Geruchskontrolle überwacht werden muss. Es kann jederzeit ein technischer Defekt auftreten. Dieser Fall kann jedoch nicht damit verglichen werden, dass jemand bei eingeschaltetem Herd die Wohnung verlässt.“

Der Tablet-Brand ist einfach durch „Zufall“ entstanden. Der Vorsitzende entschied, dass den Mietern nichts vorzuwerfen sei und wies die Klage des Wohnungseigentümers vollumfänglich ab. Auf den Prozesskosten von knapp 2000 Euro blieb er ebenfalls sitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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