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Kurzarbeit für Laudamotion-Crews weiterhin offen

Bevor dem Kurzarbeits-Antrag zugestimmt werden kann, müssen noch einige Punkte geklärt werden.
Bevor dem Kurzarbeits-Antrag zugestimmt werden kann, müssen noch einige Punkte geklärt werden. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Weil bei der Kurzarbeit für Bordpersonal andere Regelungen gelten als für das Bodenpersonal, liege der Antrag laut Gewerkschaft derzeit noch beim AMS.
Laudamotion stellt Flüge ein
Kurzarbeit in Vorbereitung
550 Mitarbeiter bei AMS angemeldet
Piloten bangen um Jobs

Der Antrag auf Kurzarbeit für die Crews der Ryanair-Tochter Laudamotion hängt weiter in der Luft. Die Gewerkschaft vida, deren Zustimmung noch fehlt, erklärte am Dienstag auf APA-Anfrage, der Antrag liege beim Arbeitsmarktservice (AMS), das noch einige Formalsachen klären müsse.

Corona-Kurzarbeit: Zustimmung von Gewerkschaft noch unklar

Ob die vida trotz des Streits um die Anerkennung des Lauda-Betriebsrats zustimmen wird, ließ vida-Gewerkschafter Daniel Liebhart offen. "Alles Weitere werden wir dann kommunizieren", so Liebhart. Hintergrund dürfte sein, dass das Thema Kurzarbeit für Bordpersonal deutlich komplizierter ist. Piloten und Flugbegleiter haben keine normale Arbeitswoche mit 40 Stunden, sondern werden nach Flugstunden abgerechnet.

Für das Bodenpersonal von Laudamotion gibt es mit den Sozialpartnern bereits eine Vereinbarung zur Kurzarbeit. Wie das Onlineportal Aviation Net unter Berufung auf ein internes Schreiben berichtete, rechnet Laudmotion-Chef Andreas Gruber hier demnächst mit der finalen Freigabe.

Mitarbeiter vorsorglich zur Kündigung angemeldet

Weil sich der Antrag für das Bordpersonal verzögert, hat die Fluggesellschaft vorsorglich 550 Mitarbeiter auch am AMS zur Kündigung angemeldet. Man sei aber zuversichtlich, dass die Zustimmung zur Kurzarbeit rechtzeitig erfolge, sodass die Kündigungen nicht schlagend werden, so eine Sprecherin.

Die Airline und die Gewerkschaft vida streiten seit längerem vor Gericht miteinander. Das Problem liegt darin, dass Laudamotion den im Herbst 2019 gewählten Betriebsrat nicht anerkennt. Es gibt keine Entscheidung in der Sache, aber einstweilige Verfügungen des Gerichts, wonach das Unternehmen der Betriebsratschefin den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten darf und auch eine für 11. Februar einberufene Betriebsversammlung stattfinden durfte.

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(APA/Red)

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