ÖVP-Obmann Sebastian Kurz hat einen Bereich seines für September angekündigten Wahlprogramms gelüftet und eine Verschärfung des erst im Vorjahr in Kraft getretenen Strafrechts gefordert. Er will Strafen für Gewaltdelikte erhöhen, insbesondere bei Gewalt an Frauen und Kindern. Die anderen Parteien zeigten sich gesprächsbereit, kritisieren aber, dass Kurz die Forderung jetzt im Wahlkampf erhebt.
Details zu seiner Forderung nannte der ÖVP-Obmann noch nicht, er hat Justizminister Wolfgang Brandstetter beauftragt, ein Vorhabenspapier zur Umsetzung zu erstellen. Nach Ansicht von Kurz erscheinen die Mindeststrafen oftmals zu niedrig und die Höchststrafen nicht angemessen. Auch im Verhältnis zu Strafen für Vermögensdelikte seien die Strafen niedrig. Zudem werde der Opferschutz oft nicht ausreichend berücksichtigt.
Kurz verweist darauf, dass es in den letzten Jahren immer wieder zu milden Urteilen gekommen sei. “Das beschäftigt mich schon lange, ich habe das immer als extrem ungerecht empfunden, wenn Gewalttäter sechs Monate bekommen, obwohl sie ein Leben zerstört haben. Jetzt als Chef der Volkspartei will ich das ändern: Strafen müssen das Unrecht widerspiegeln”, erklärte Kurz, warum er erst jetzt diese Forderung erhebt.
Strafrechtspläne von Kurz: Reaktionen aus der Politik
Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) reagierte zurückhaltend und sagte: “Auch wenn Wahlkampf ist, muss man besonnen überlegen, was das bedeutet, was damit gemeint ist, wer da betroffen sein soll. Dann muss man in Ruhe schauen, was der Vorschlag hergibt.” Sein Justizsprecher Hannes Jarolim sagte, die SPÖ sei “offen für härtere Strafen bei Sexualdelikten”. Er bot an: “Regeln wir das rasch, unaufgeregt und mit der nötigen Konsequenz im Interesse der Opfer.” Gleichzeitig warf Jarolim der ÖVP aber auch eine Angst-Kampagne vor und meinte, die ÖVP habe erst im Wahlkampf den Handlungsbedarf erkannt.
Auch FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan versteht nicht, warum die ÖVP das nicht schon längst umgesetzt hat, zumal sie ja auch den Justizminister stellt. Die FPÖ habe mehrfach auf die Mängel der erst 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsreform hingewiesen, sei aber nicht gehört worden.
Die Grünen warfen Kurz vor, sensible Fragen des Strafrechts in den Wahlkampf zu ziehen. Justizsprecher Albert Steinhauser hält eine Evaluierung der Strafrechtsreform grundsätzlich für sinnvoll, aber nicht im Wahlkampf. Steinhauser sieht in der Forderung von Kurz auch eine Kritik an Brandstetter, weil dieser die Reform von 2016 zu verantworten habe.
(APA, Red.)
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