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Kurz will Sozialleistungen für gewisse EU-Bürger kürzen

Sozialleistungen: Rumänien kritisiert Kurz für Kürzungs-Vorstoß.
Sozialleistungen: Rumänien kritisiert Kurz für Kürzungs-Vorstoß. ©EPA
Bedeckt hält sich Familienministerin Sophie Karmasin hinsichtlich der Überlegung von Außenminister Sebastian Kurz (beide ÖVP), Sozialleistungen wie die Familienbeihilfe für gewisse EU-Bürger zu kürzen. "Ich sehe das neutral", sagte Karmasin. Sie trat für eine "gesamteuropäische Lösung ein".

Karmasin erinnerte an die von der EU eingerichtete Arbeitsgruppe, die ab Herbst tagen werde. Dort müsse dies diskutiert werden. Die Ministerin bestätigte die im “Kurier” vermeldeten Berechnungen ihres Ressorts, die von einer Einsparung von rund 50 Millionen Euro bei einer Valorisierung der Familienbeihilfe, also bei einer Anpassung an die Lebenskosten im Herkunftsland, ausgingen.

Müssen Europa weiterentwickeln und die Probleme klar ansprechen, zum Beispiel die Familienbeihilfe-Zahlungen ins EU-Ausland. Geht um Reform der Systeme, nicht um Sozialmissbrauch.

Posted by Sebastian Kurz on Sunday, June 14, 2015

2013: 11,3 Mio. Euro Familienbeihilfe nach Rumänien

Kurz hatte zuletzt anlässlich des Besuchs des britischen Außenministers Philipp Hammond Zahlungen von Sozialleistungen ins EU-Ausland thematisiert und Rumänien als konkretes Beispiel erwähnt. Er verlangte in Anlehnung an britische Forderungen eine EU-weite Reform im Sinne einer Anpassung der Zahlungen an das jeweils ortsübliche Niveau. “Österreich überweist für zwei Kinder unter zehn Jahren 300 Euro”, was fast einem rumänischen Durchschnittseinkommen entspreche. Die rumänische Familienbeihilfe mache demgegenüber nur 30 Euro aus, argumentierte Kurz. 2013 sind 11,3 Millionen Euro an österreichischer Familienbeihilfe nach Rumänien geflossen, eine Steigerung um 260 Prozent gegenüber 2010, hatte er zuletzt unter Berufung auf Daten des Finanzministers vorgerechnet.

Rumänien kritisiert Kurz für Kürzungs-Vorstoß

Rumänische Behördenvertreter und Nichtregierungsorganisationen kritisierten indes Außenminister Sebastian Kurz (V) für seinen Vorschlag, die Familienbeihilfe für EU-Bürger, deren Kinder in ärmeren Herkunftsländern leben, zu kürzen, scharf. Arbeitsministerin Rovana Plumb erklärte am Sonntag, Kurz’ Aussagen seien “rechtlich falsch” und politisch “inakzeptabel”.


Datenlage in Österreich nicht besonders transparent

In der Debatte über Sozialleistungen für EU-Bürger in Österreich ist es gar nicht so leicht, genaue Daten zu erhalten. So liegen laut Sozialministerium keine Informationen über die Nationalität der Mindestsicherungs-Bezieher vor. Ohnehin gehe es aber gar nicht um die Lage in Österreich, versichert das Außenministerium nun: Man müsse die neuen Regeln auf EU-Ebene diskutieren.

Kurz findet Geschmack an britischen Vorschlägen

Dass auf nationaler Ebene alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um eventuellen Sozialmissbrauch zu vermeiden, gesteht man im Ressort von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) zu. Allerdings findet er ja Geschmack an den britischen Vorschlägen für eine grundlegende Änderung des EU-Vertrags, die die Freizügigkeit (Berufsausübung und soziale Absicherung) betreffen. Die ÖVP hatte zuletzt in ihren Wortmeldungen vor allem jene Menschen ins Visier genommen, die “wenige Tage” in Österreich arbeiten, den Job verlieren und dann “Sozialleistungen” beziehen.

Zu unterscheiden ist hauptsächlich zwischen Arbeitslosengeld (und in der Folge Notstandshilfe) und Mindestsicherung. Für das Arbeitslosengeld gilt: Es ist eine Versicherungsleistung, und um Anspruch zu haben, muss eine sogenannte Anwartschaft von 52 Wochen Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre erfüllt werden (Ausnahmen gibt es, u.a. etwa für Lehrlinge). Dafür gelten auch Beschäftigungsverhältnisse im EU-Ausland. Die Mindestsicherung kann bezogen werden, wenn jemand keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – oder aber als Zusatzzahlung, wenn dieses zu gering ausfällt. Darüber hinaus gibt es Mindestsicherungsbezieher, die als nicht arbeitsfähig gelten, etwa alte Menschen oder Kinder.

Was an Zahlen zu eruieren ist: Insgesamt waren mit Mai 2015 laut AMS 90.814 ausländische Staatsbürger arbeitslos gemeldet. Und im Februar 2015 – neuere Zahlen sind auf der Homepage nicht verfügbar – bezogen 84.826 Ausländer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Laut Sozialministerium gab es insgesamt, also inklusive der Österreicher, rund 47.000 arbeitslose Mindestsicherungsbezieher – allerdings wird nicht ausgewiesen, wie viele von ihnen diese Unterstützung zusätzlich zu einem zu niedrigen Arbeitslosengeld bezogen und wie viele ausschließlich von der Mindestsicherung leben, weil sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

17.450 dieser 47.000 waren ausländische Staatsbürger, darunter rund 2.000 Flüchtlinge. Und 3.543 von ihnen waren EU-Bürger oder Bürger eines Lands mit Assoziierungsabkommen (etwa die Türkei oder die Schweiz).

Allerdings ist damit noch nichts über die Gesamtzahl der Mindestsicherungs-Bezieher gesagt, denn diese Zahlen werden von den Bundesländern erhoben, die wiederum keine Informationen über die Nationalität liefern müssen.

Wien: “Fast 10.000 EU-Bürger, die Mindestsicherung beziehen”

Laut Sprecher von Kurz gibt es aber allein in Wien “fast 10.000 EU-Bürger, die Mindestsicherung beziehen”. In dieser Zahl sind freilich wiederum auch die in der AMS-Statistik dokumentierten als arbeitslos Gemeldeten erfasst. Das Außenministerium verweist auch auf “über 40.000 arbeitslose EU-Bürger” bzw. “einige tausend Mindestsicherungsbezieher aus der EU, die nicht beim AMS gemeldet sind”.

Insgesamt waren im Mai 2015 330.326 Personen in Österreich arbeitslos. 239.512 waren Österreicher. Wie viele EU-Bürger sich unter den gemeldeten Ausländern finden, aus den AMS-Daten nicht ersichtlich. Aufgeführt werden die EU-Staaten Kroatien, Slowenien, Deutschland, Polen, Ungarn, Rumänen, Slowakei und Tschechien mit 31.272 gemeldeten Personen.

Die größte Steigerung (plus 34,5 Prozent auf 5.198) gegenüber Mai 2014 gab es bei den Rumänen. Die zahlenmäßig größte Gruppe stellen die Deutschen mit 7.213 Personen, bei den Drittstaaten führen die Türken mit 12.891 Personen. Aus diesen Zahlen geht indes nicht hervor, welche Unterstützungsleistungen die Betroffenen erhalten. Allfällige weitere EU-Herkunftsländer weist das AMS nicht gesondert aus, unter “sonstige Staaten” finden sich nochmals 25.578 Personen.

(APA)

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