Dabei bekräftigte der Regierungschef seine Haltung, hieß es danach in einer Stellungnahme. Die Glaubensgemeinschaft sah zumindest das Gespräch selbst als positives Zeichen.
“Wir haben eine sehr klare Haltung und wir bleiben dabei”, meinte Kurz nach der Unterredung mit IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun und der Frauenbeauftragten der Glaubensgemeinschaft, Carla Amina Baghajati. “Ich habe den Vertretern der islamischen Glaubensgemeinschaft erklärt, dass die Bundesregierung an der Umsetzung des Kopftuchverbots für junge Mädchen in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen und Volksschulen jedenfalls festhalten wird.”
Kurz bezieht sich auf Diskriminierung von Frauen
Kurz bezog sich abermals auf mögliche Diskriminierung von Frauen durch das Tragen eines Kopftuchs, welche die Regierung keinesfalls toleriere. “Das gilt ganz besonders für junge Mädchen. Denn diese Form der Diskriminierung führt zu Parallelgesellschaften und da gibt es für mich keinen Kompromiss”, meinte der Bundeskanzler.
Baghajati goutierte, dass der Bundeskanzler “die gute österreichische Tradition des direkten Dialogs” aufgegriffen habe. Das Klima bezeichnete die Frauenbeauftragte der IGGiÖ in einer schriftlichen Stellungnahme als “sehr offen”. Inhaltlich blieb auch sie hart: Ein im Raum stehendes “Verbotsgesetz als Akt der Symbolpolitik” sei nicht zielführend. Durch innermuslimischen Diskurs und Aufklärung gebe es ohnehin nur sehr wenige Einzelfälle betroffener Mädchen.
IGGiÖ hofft auf stärkeren Austausches
Der Weg, “etwaige problematische Fälle, die jeder für sich individuell zu behandeln sind, im Austausch mit allen Betroffenen unter Einbeziehung einer authentischen muslimischen Stimme zu lösen”, habe sich als sehr effizient erwiesen, so Baghajati. “Hier sind wir lösungsorientiert und stehen als Mediatoren zur Verfügung.” Dagegen habe die Verbotsansage die überwiegende Mehrheit der moderaten Muslime vor den Kopf gestoßen.
Die IGGiÖ hofft nun, dass mit dem Treffen der Beginn eines stärkeren Austausches gesetzt worden sei und die von Präsident Olgun in den Raum gestellte Option, auf dem juristischen Weg vorgehen zu müssen, nicht mehr notwendig sein werde.
(APA)
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