Der Direktor der Wiener Kunsthalle, Gerald Matt, ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht mit einer Klage gegen die Wiener FPÖ abgeblitzt. Auf deren Homepage hatte ihm Landesparteiobmann Heinz-Christian Strache vorgeworfen, schon öfters durch pornografischen und pädophilen Aktionismus aufgefallen zu sein. Für Richterin Natalia Frohner war dies ein zulässiges, vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedecktes Werturteil. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Matts Rechtsvertreter Michael Pilz meldete dagegen volle Berufung an.
KanakAttack als Auslöser
Hintergrund der Strache-Aussage war die Installation KanakAttack des deutsch-türkischen Künstlers Feridun Zaimoglu im vergangenen März in der Kunsthalle im Wiener Museumsquartier. Dieser hatte den alten Marstall mit türkischen Fahnen verhängt, was die Wiener FPÖ-Chef in Presseaussendungen und auf ihrer Website heftig kritisierte. Der Protest entzündete sich vor allem auch an der Person des Kunsthallen-Direktors, der darauf hin medienrechtliche Schritte in die Wege leitete.
Als Person, die am öffentlichen Diskurs teilnimmt und Aktionen setzt müsse sich Matt dementsprechende Kritik gefallen lassen, urteilte nun die Richterin. Je stärker und aufrüttelnder die Kunst, die er bringt, desto stärker und aufrüttelnder wird die Kritik daran sein, stellte sie fest.
Die FPÖ hatte den Wahrheitsbeweis für die inkriminierte Behauptung angeboten und zu diesem Behufe den Katalog einer Kunsthalle-Ausstellung über die Wiener Gruppe aus dem Jahr 1998 vorgelegt. Anwalt Michael Rami verwies auf das von Matt stammende Vorwort sowie einige darin abgebildete Fotos, die seiner Ansicht nach den erhobenen Vorhalt des pornografischen bzw. pädophilen Aktionismus bestätigen würden: Da sehe ich etwa ein missgestaltetes Kleinkind mit aufgemalten weiblichen Brüsten. Vielleicht ist es Kunst, vielleicht aber auch nicht. Rami räumte allerdings ein, sich – im Unterschied zur Literatur – in der Bildenden Kunst nicht so auszukennen.
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