Die Frau wurde auf Grund von Schizophrenie für unzurechnungsfähig erklärt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die 35-Jährige hatte sich am vorletzten Tag der Ausstellung unauffällig unter eine Gruppe von Besuchern gemischt. Als sie vor dem Exponat stand, zückte sie ein Klappmesser und fügte dem Kunstwerk der US-Pop-Art-Ikone Roy Lichtenstein vier jeweils 30 Zentimeter lange Schnitte zu.
Der von ihr angerichtete Schaden beläuft sich auf 460.000 Euro. Danach wurde sie von anderen Besuchern überwältigt und von der Polizei angehalten. Einem Beamten biss sie dabei ins Bein, einem anderen schlug sie in ihrem Anfall von Verfolgungswahn ins Gesicht. Angeklagt war die junge Frau wegen schwerer Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung.
Gutachten von Primar Haller
Vorerst wird die Betroffene im Landeskrankenhaus Rankweil in der geschlossenen Abteilung bleiben. Ob die Frau irgendwann in eine andere Anstalt überwiesen wird, ist offen. Das Urteil von Richter Peter Mück akzeptierte die Frau bereitwillig, und auch Staatsanwalt Manfred Melchhammer verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.