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Kunst-Attentäterin in geschlossene Anstalt

Die 35-jährige Münchnerin, die im Kunsthaus Bregenz ein millionenteures Bild von Roy Lichtenstein mit einem Messer beschädigt hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.

Die Frau wurde auf Grund von Schizophrenie für unzurechnungsfähig erklärt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die 35-Jährige hatte sich am vorletzten Tag der Ausstellung unauffällig unter eine Gruppe von Besuchern gemischt. Als sie vor dem Exponat stand, zückte sie ein Klappmesser und fügte dem Kunstwerk der US-Pop-Art-Ikone Roy Lichtenstein vier jeweils 30 Zentimeter lange Schnitte zu.

Der von ihr angerichtete Schaden beläuft sich auf 460.000 Euro. Danach wurde sie von anderen Besuchern überwältigt und von der Polizei angehalten. Einem Beamten biss sie dabei ins Bein, einem anderen schlug sie in ihrem Anfall von Verfolgungswahn ins Gesicht. Angeklagt war die junge Frau wegen schwerer Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung.

Gutachten von Primar Haller

Im Zentrum der Schöffenverhandlung stand das Gutachten von Gerichtspsychiater Primar Reinhard Haller. Er attestierte der 35-Jährigen Schizophrenie. „Sie hört Stimmen und fühlt sich verfolgt“, so der Fachmann. Zum Vandalenakt könnte es laut Gutachten gekommen sein, weil die Betrachterin in dem gemalten Spiegelbild ihre eigene Vergangenheit gesehen und daraufhin einen Anfall erlitten habe. Die von Haller als intelligent und gebildet eingestufte Frau geht bereits seit ihrer Schulzeit der Prostitution nach.

Vorerst wird die Betroffene im Landeskrankenhaus Rankweil in der geschlossenen Abteilung bleiben. Ob die Frau irgendwann in eine andere Anstalt überwiesen wird, ist offen. Das Urteil von Richter Peter Mück akzeptierte die Frau bereitwillig, und auch Staatsanwalt Manfred Melchhammer verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

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