„Sie haben gewonnen“, warb die Vorarlberger Versandfirma. Die vermeintlichen Gewinner mussten aber erst an einem Spiel teilnehmen, was nur nach langem intensivem Studieren der Unterlagen zu erkennen war. Diese Werbung täuscht den dafür maßgeblichen durchschnittlichen Verbraucher beim flüchtigen Lesen, sagte die AK – und brachte daraufhin im Sommer 1999 eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen diese Firma ein.
In einer einstweiligen Verfügung bestätigte der OGH jetzt die AK und setzt damit seine strenge Linie in Wettbewerbssachen fort: Die Werbung führt selbst einen „mündigen, verständigen und durchschnittlich kritischen Verbraucher“ in die Irre.
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