AA

Kunde verletzte Vorarlberger Bank-Filialleiter

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT
Feldkirch - Geldstrafe für einen vorbestraften 33-Jährigen, der in einer Bank ausrastete, weil er kein Sparbuch anlegen durfte.

Der 33-Jährige hat einen Filialleiter einer Bank verletzt. Und ein fremdes Auto mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel unbefugt in Betrieb genommen. Dafür wurde der mit drei Vorstrafen belastete Arbeitslose gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe hätte zwei Jahre Gefängnis betragen. Der arbeitslose Angeklagte sagte, er könne die Geldstrafe nicht bezahlen. Er werde die Strafe mit Sozialstunden abarbeiten.

Ausgerastet war der 33-Jährige, weil er in einer Bank im Bezirk Feldkirch kein Sparbuch für seinen Sohn anlegen durfte. Denn der in Vorarlberg lebende Serbe konnte sich nicht ausweisen. Dem Faustschlag des aggressiven Bankkunden konnte der Filialleiter des Geldinstituts am Schalter ausweichen. Richter Gabriel Rüdisser wertete das Verhalten des Angeklagten als versuchte Körperverletzung.

Danach schlug der Kunde dem Banker Dokumente ins Gesicht und fügte ihm so Kratzer zu. Damit hat er sich einer Körperverletzung schuldig gemacht.

Ins Spital gebracht

Von der zweiten angeklagten Körperverletzung hingegen wurde der Angeklagte im Zweifel freigesprochen. Der Fililalleiter hatte den aggressiven Kunden gepackt und war mit ihm aus der Bank gegangen. Vor dem Geldhaus ließ sich der umklammerte Kunde fallen. Dadurch stürzte der Bankangestellte mit dem Hinterkopf aufs Kopfsteinpflaster. Er zog sich dabei laut Strafantrag eine Gehirnerschütterung und eine Rissquetschwunde und wurde ins Spital gebracht.

Seine Anwältin Emelle Eglenceoglu beantragte als Schadenersatz erfolglos 1000 Euro, davon 800 Euro als Schmerzengeld und 200 Euro für die blutverschmierte Bekleidung. Denn der Richter nahm im Zweifel eine straffreie Notwehr an. Der Angeklagte habe sich aus der Umklammerung befreien dürfen und sich dafür fallen lassen, sagte der Strafrichter. Denn das Hausrecht der Bank habe nicht mehr gegolten, weil es vor der Bank zum Sturz gekommen sei. Nach dem versuchten Faustschlag und dem Schlag mit den Dokumenten sei der Kunde weggegangen. Es wäre deshalb nicht mehr erforderlich gewesen, dass der Filialleiter den Kunden packt und hinausschiebt.

Nach dem Sturz des Bankstellenleiters auf den Hinterkopf fuhr der Kunde mit einem Auto davon. Die Polizei lieferte sich mit ihm eine Verfolgungsjagd, bis der 33-Jährige dann auf der Autobahn gestoppt werden konnte.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Kunde verletzte Vorarlberger Bank-Filialleiter