Für bereits realisierte Kulturprojekte wird ein Würdigungspreis vergeben, für aktuelle Vorhaben gibt es einen Förderpreis. Einreichungen nimmt die Kunstsektion im Bundeskanzleramt bis Freitag, 16. Juni 2006 entgegen.
Die Auszeichnungen gelten Leistungen, die Menschen mit besonderen Bedürfnissen aktiv einbeziehen und das Ziel haben, den Sinn der Bevölkerung für die vielfältigen Begabungen behinderter Menschen zu stärken und deren nachhaltige gesellschaftliche Integration zu fördern. Ebenso steht die verstärkte Zusammenarbeit aller künstlerisch tätigen Menschen – mit und ohne Behinderung – im Vordergrund.
Preise
Der Würdigungspreis ist mit 11.000 Euro dotiert. Er wird für ausgeführte Kulturprojekte und -programme sowie für konstant über mehrere Jahre erbrachte vorbildliche kulturelle Kooperationen mit Menschen mit physischer, psychischer und/oder geistiger Behinderung zuerkannt.
Der mit 7.500 Euro dotierte Förderungspreis geht an ein laufendes oder in Planung befindliches Kulturprojekt, das behinderte Menschen als künstlerische Akteure integriert.
Einreichungen
Am Projekt teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine sowie nicht auf Gewinn orientierte Zusammenschlüsse von Kulturarbeitern und Künstlern mit Sitz in Österreich. Einreichungen an: Abteilung II/8 der Kunstsektion im Bundeskanzleramt, Schottengasse 1, 1014 Wien. Für Rückfragen: Telefon 01/53115-7583.
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