Abkassieren
“Die Strafen sind österreichweit teilweise recht drastisch und unterschiedlich”, so ÖAMTC-Sprecher Martin Hoffer auf “VN”-Anfrage. Die Kritik des Autoclubs: laut einem Erlass des Verkehrsministeriums sei im Falle des Nichtbeachtens ein Organmandat in Höhe von 15 Euro zu verhängen und bei geringem Verschulden der Autofahrer vor Ort abzumahnen – ohne Geldstrafe. “Tatsache ist jedoch, dass Autofahrer oft nicht angehalten werden und statt dessen per Post eine Anonymverfügung bekommen, deren Strafe teilweise wesentlich höher ist”, so Hoffer. In einigen Fällen habe die Strafe, wie kürzlich im Burgenland, sogar 50 Euro betragen. Der ÖAMTC wirft den Behörden Abkassiererei vor. “Bloß die Kennzeichen von Lichtsündern zu notieren und ihnen Wochen später relativ teure Strafbescheide zu schicken, unterstützt die Verkehrssicherheit nicht, sondern dient nur dem Abkassieren”, heißt es.
Mehr Sinn
In Vorarlberg ist im Anonymverfügungskatalog eine Strafe von 20 Euro vorgesehen. “Diese Höhe ist allerdings eine Richtlinie, bei schwerwiegenden Fällen kann die Strafe erhöht werden”, so Manfred Rist von der Strafabteilung der BH Dornbirn. Es habe bereits einige Fälle von Anonymverfügungen für Lichtsünder gegeben. “Letztendlich kommt es sicher auch immer darauf an, wie genau der Polizist ist, von dem man erwischt wird”, so Rist. Peter Rüscher, stellvertretender Leiter der Vorarlberger Verkehrsabteilung sieht keine Abkassier-Mentalität der Polizei. “Wird ein Lenker ohne Licht angehalten, sprechen wir im Normalfall eine Abmahnung aus und verhängen ein Organmandat. Den Autofahrer vor Ort abzumahnen hat mehr Sinn für die Verkehrssicherheit als eine Anonymverfügung.” Diese werde nur selten verhängt, wenn zum Beispiel eine Anhaltung nicht möglich ist.
Soviel kostet Fahren ohne Licht
Diese Strafen drohen, wenn kein Organmandat ausgestellt wird:
- Steiermark: 40 Euro
- Oberösterreich: 36 Euro
- Niederösterreich: Ortsgebiet 30 Euro / Freiland 40 Euro
- Salzburg: 30 Euro
- Wien: 28 Euro
- Tirol: 25 Euro
- Vorarlberg: 20 Euro
- Burgenland und Kärnten: Keine Anonymverfügung vorgesehen, Polizei soll Organmandate verhängen
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