Sie halte viele der jüngst veröffentlichten Chats zwar auch für "indiskutabel" und gezogene Konsequenzen für richtig, sagte sie am Montag in einer "Puls24"-TV-Sendung. Aber man müsse bedenken, dass vieles davon nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei - und es ein Recht auf Privatsphäre und ein Briefgeheimnis gebe.
Edtstadler verewist auf Recht auf Privatsphäre
Politiker müssten sich gefallen lassen, dass sie mit höheren moralischen Maßstäben gemessen werden, räumte Edtstadler ein. Aber man müsse auch bedenken, "dass einzelne Äußerungen nur durch die Umgehung der Privatsphäre und des Datenschutzes an die Öffentlichkeit gelangt sind".
Wenn in einer Ermittlung ein Handy abhört werden soll, brauche man dafür eine richterliche Genehmigung. Aber bei den jetzigen Fällen seien Handys abgenommen und tausende Nachrichten einfach ausgelesen worden. Also brauche man "wahrscheinlich andere rechtliche Rahmenbedingungen" für die Beschlagnahmung von Handys, die Auswertung etwa von "Dingen, die nichts mit dem Strafverfahren zu tun haben" und deren Veröffentlichung.
U-Ausschüsse und Ermittlungen nicht gleichzeitig durchführen
Ihr Zustimmung zum Vorschlag der Präsidentin der Vereinigung der Staatsanwälte, Cornelia Koller, dass U-Ausschüsse nicht parallel zu Ermittlungen laufen sollten, bekräftigte Edtstadler. Sie halte es für sinnvoll, die Klärung der politischen Verantwortung von der Klärung allfälliger strafrechtlicher Verstöße zu trennen. Wie man das umsetzen könnte, müsse man diskutieren, räumte Edtstadler auch ein, dass es dann sehr lange dauern könnte, bis ein U-Ausschuss eingesetzt werden kann.
(APA/Red)
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