“Unseren Informationen zufolge mussten sich alle Beschäftigten im Stiegenhaus nicht nur den Einblick in ihre Taschen und Jacken gefallen lassen, sondern wie potenzielle Verbrecher breitbeinig aufstellen und die Hände im Nacken verschränken, um sich von einem Detektiv und seiner Mitarbeiterin überprüfen zu lassen – eine völlig inakzeptable Vorgangsweise, zu der die Geschäftsführung auf keinen Fall berechtigt ist”, kritisiert Peter Stattmann, GPA-djp-Regionalgeschäftsführer in NÖ am Dienstag.
Taschenkontrollen sind nicht grundsätzlich verboten, sofern es dafür eine Betriebsvereinbarung gibt oder der/die Beschäftigte im Dienstvertrag zugestimmt hat. Leibesvisitationen hingegen verletzen die Menschenwürde, so die Gewerkschaft.
Mediamarkt möchte “klärendes Gespräch”
Nach der Gewerkschaftskritik will die Firma nun ein “klärendes Gespräch” mit dem Sicherheitsdienst führen.”Taschenüberprüfungen werden in begründeten Einzelfällen vorgenommen. Dabei wird immer die Zustimmung der betreffenden Mitarbeitern eingeholt. Leibesvisitationen dürfen grundsätzlich nicht vorgenommen werden”, hieß es von Seiten von MediaMarkt.
Die vorliegenden Vorwürfe würden “selbstverständlich im Detail” geprüft, so das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme. Mit dem beauftragten Sicherheitsdienst werde es Gespräche geben, “die gegebenenfalls Konsequenzen nach sich ziehen werden”.
(APA)
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