Konkret meint deren Abgeordnete Daniela Holzinger die Leistung für getrennt lebende Paare mit einem Aufteilungsschlüssel von 90:10, die nur mit der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann. Fragwürdig sei auch, warum diese nur bis 2021 vorgesehen ist, sagte sie zur APA.
Am 1. Jänner trat der Familienbonus der Regierung, der eine Steuerersparnis von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr gewährt, in Kraft. Doch gerade was die verschiedenen Aufteilungsmöglichkeiten, sowie die Beantragung betrifft, herrscht laut Holzinger bei vielen Eltern noch Unklarheit. Beantragen kann man den Familienbonus nämlich über die Lohnverrechnung via Formular oder im Nachhinein über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung.
Familienbonus: 90:10-Aufteilung für getrennt lebende Paare nur bis 2021 vorgesehen
Der Familienbonus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu, wobei eine Variante eine Aufteilung von 90:10 vorsieht. Dass diese Möglichkeit erst im Nachhinein im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann, kritisiert Holzinger. Außerdem werde weder im Formular, noch im Informationsschreiben des Finanzministeriums zum Familienbonus auf diese Aufteilungsmöglichkeit hingewiesen.
Eine weitere offene Frage für Holzinger ist, warum diese Aufteilungsvariante bis 2021 befristet ist. Klärung erhofft sich die JETZT-Abgeordnete nun durch eine parlamentarische Anfrage.
(APA/Red)
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