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"Kranksein für Kinder in Salzburg und Vorarlberg am teuersten"

Schwarzach - Der Vorarlberger Familienverband hat große Kostenunterschiede beim Krankenhausaufenthalt von Kindern festgestellt und fordert die sofortige Abschaffung der Selbstbehalte.

„Ein Tag im Krankenhaus kostet mit 17 Euro für ein Kind in Vorarlberg und Salzburg fast doppelt so viel wie für einen Selbstversicherten in der Steiermark, der 8,68 Euro zu entrichten hat”, sagt Mag. Andreas Prenn, Obmann des Vorarlberger Familien­verbandes, und ergänzt: „Familien mit chronisch kranken Kindern, Zwillingen oder Kindern, die über den Jahreswechsel ins Krankenhaus müssen, trifft diese Regelung besonders hart. Maximal 28 Tage wird der Selbstbehalt pro Kalenderjahr verrechnet. Dies bedeutet für Eltern von Zwillinge einen Selbstbehalt von bis zu 952 Euro im Jahr. Wir fordern daher die ersatzlose Streichung der Selbstbehalte im Krankenhaus für Kinder unter 18 Jahren.”

Sofern es sich um keine anzeigenpflichtige Krankheit handelt, fällt für ein Kind, das statio­när in einem Landeskrankenhaus aufgenommen wird, pro Tag ein Selbstbehalt zwischen 14,60 Euro und 17 Euro an. Selbstversicherte zahlen deutlich weniger: Zwischen 8,68 Euro und 10,79 Euro pro Tag. Dieser Selbstbehalt steigt jedes Jahr um zehn Prozent und wird für maximal 28 Tage pro Jahr verrechnet. In Niederösterreich kostet der Krankenhausaufenthalt eines Kindes damit bis zu 415 Euro, in Vorarlberg bis zu 476 Euro pro Jahr. Sind es Zwillinge oder gar Drillinge, die nach der Geburt auf eine Frühchenstation müssen, verdoppelt bzw. verdreifacht sich der Betrag. Besonders hart trifft die Regelung Familien, deren Kinder über den Jahreswechsel ins Krankenhaus müssen. Im schlimmsten Fall muss die Familie den Selbst­behalt für die gleiche Krankheit im vergangenen und im neuen Jahr für insgesamt 56 Tage entrichten. Dies kann für Eltern von Zwillingen – unabhängig von ihrem Einkommen – Einmalkosten von 1904 Euro bedeuten.

Die Einhebung von Selbstbehalten ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geregelt. Nutznießer dieser Regelung sind die Länder. Sie sind laut Gesetz verpflichtet die Selbst­behalte einzuheben. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gilt bis zum Jahr 2013 und kann nicht einseitig gelöst werden. „Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu einem nationalen Schulterschluss auf. Die Selbstbehalte für Kinder im Krankenhaus müssen abgeschafft werden, das kann nicht bis 2013 warten”, sagt der Obmann des Vorarlberger Familienverbandes.

Quelle: Vorarlberger Familienverband

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