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Kostenersatz für Angehörige wird verringert

Die Vorarlberger Landesregierung hat neue Richtlinien für den Kostenersatz von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen vorgeschlagen und an den Landtag weitergeleitet.

Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Soziallandesrätin Greti Schmid gaben im Pressefoyer die Details bekannt: Die Kostenbeiträge von Ehegatten werden halbiert, die Barvermögensgrenze angehoben, das Eigenheim gilt als geschütztes Vermögen.

Mit den neuen Maßnahmen wird einer Entschließung des Landtages vom 31. März 2004 Rechnung getragen. “In der Vergangenheit vereinzelt aufgetretene Härtefälle werden somit zukünftig vermieden”, betonte Landesrätin Schmid. Die geplanten Maßnahmen:

  • Verringerung des Kostenbeitrags von Ehegatten: Neben dem Wohnungsaufwand und den Betriebskosten soll künftig der 1,5-fache anstatt wie bisher der einfache Sozialhilferichtsatz vom Einkommen abgezogen und davon 40 Prozent anstatt wie bisher 80 Prozent Kostenbeitrag eingehoben werden – “das heißt de facto eine beinahe Halbierung des Kostenbeitrages von Ehegatten” so LR Schmid.

  • Anhebung der frei verfügbaren Vermögensgrenze (Barvermögen) in der geschlossenen Sozialhilfe von bisher 3.000 auf 4.000 Euro

  • Vermögen, das für Zwecke der Pensionsvorsorge angespart wurde, soll zu Gunsten der unterhaltsberechtigten Ehepartner im Ausmaß des Anspruches auf Grund des Einkommens freigelassen werden
  • Das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung des Pflegebedürftigen gilt als “geschütztes Vermögen”, wenn Ehegatten oder Kinder dafür einen Wohnbedarf haben
  • Einrichtung eines Beirates zur besseren Vereinheitlichung des Vollzuges und Verhinderung von Härtefällen.
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