Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Soziallandesrätin Greti Schmid gaben im Pressefoyer die Details bekannt: Die Kostenbeiträge von Ehegatten werden halbiert, die Barvermögensgrenze angehoben, das Eigenheim gilt als geschütztes Vermögen.
Mit den neuen Maßnahmen wird einer Entschließung des Landtages vom 31. März 2004 Rechnung getragen. “In der Vergangenheit vereinzelt aufgetretene Härtefälle werden somit zukünftig vermieden”, betonte Landesrätin Schmid. Die geplanten Maßnahmen:
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