Jede Bestattung in Vorarlberg beginnt mit der Entscheidung, ob der Verstorbene eingeäschert oder beerdigt werden soll. Wenn es nach Bestatter Patrick Nuck geht, sollte das jeder Mensch zeitlebens seinen Liebsten anvertrauen: “Damit geht man sicher, dass die Hinterbliebenen auch genau das machen, was man sich selbst wünscht. Am sichersten ist hier eine ‘Letztwillige Verfügung’, die man mit dem Bestatter zusammen anfertigen kann.”
Ausgefallene Bestattungen finden Zuspruch
Auswahlmöglichkeiten gibt es genug, von der Zeremonie bis zur Beisetzung kann man selbst seinen letzten Abschied gestalten. Gerade ausgefallene Dinge finden immer mehr Zuspruch, erklärt Nuck im VOL.AT-Interview: “Nicht nur die Musik, sondern auch der Ort der Bestattung und eine mögliche Aufbahrung sind wählbar. Wir hatten schon Kunden, die wollten ‘Highway To Hell’ als Abschiedslied oder Motorradbestattungen, bei denen der Sarg in einem Beiwagen die letzte Fahrt bekommt. Auch Seebestattungen sind möglich, zwar nicht in Österreich, aber in der Schweiz. Sogar eine Baumbestattung ist wählbar, bei der die Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes aufgenommen wird und somit sinnbildlich in ihm ‘weiterlebt’.”
Bis zu 3.500 Euro für ein Grab
Die klassische Wahl ist in Vorarlberg aber immer noch die Beerdigung am Friedhof. Die Kosten für die Hinterbliebenen variieren hier stark, sind von den Wünschen des Verstorbenen abhängig und sind nach oben offen. Auch hat jede Gemeinde und jeder Friedhof seine eigenen Preise und Laufzeiten für ihre Gräber, weiß der Bestatter: “Angefangen von Urnengemeinschaftsgräbern bei rund 180 Euro bis hin zu Arkadengräbern bei bis zu 3.500 Euro findet jeder die passende Beisetzungsstätte. Bei den Laufzeiten hängt es stark von der Bodenbeschaffenheit ab, sie gehen im Land von zehn bis zu 25 Jahre.”
Problematisch wenn niemand zahlen kann
Zum Problemfall kann eine Bestattung werden, wenn die Hinterbliebenen nicht genug Geld für die gewünschte Zeremonie und Aufbewahrung des Leichnams haben. “Das ist für uns in Vorarlberg schwierig, weil wir das Begräbnis erst nach der durchgeführten Arbeit verrechnen, nicht wie in Großstädten oder anderen Bundesländern”, informiert Nuck.
Wenn wirklich niemand zahlungsfähig ist, kann das Bestattungsunternehmen das Geld über die Verlassenschaft anfordern, also aus dem Nachlass des Verstorbenen: “Wenn auch hier die Kosten nicht gedeckt werden können, dann ist es möglich über das Sozialamt, über die Mindestsicherung, zumindest einen Teil der Unkosten zurückzubekommen”, sagt Nuck abschließend.
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