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Kosten des Strafverfahrens

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Verurteilt: Doch wer zahlt die Kosten? Gesetzlich vorgesehen der Verurteilte, in der Praxis jedoch meist der Steuerzahler.

von Christiane Eckert/VOL.AT

Strafverfahren sind oft aufwendig und teuer, dennoch müssen sie gründlich geführt werden, sonst sind Fehler vorprogrammiert. Doch Nachweise für Straftaten kosten Geld. DNA-Nachweise, Gutachten, Ermittlungen, Telefonüberwachungen, Kripo, Staatsanwaltschaft, Richter – das alles soll, so will es die Strafprozessordnung, vom Täter bezahlt werden. Die bei einem Schulspruch zwingend zu verlangenden Pauschalkosten reichen von 150 bis 3000 Euro im Einzelrichterverfahren bis zu 500 bis zu 10.000 Euro im Schwurgericht.

Meist uneinbringlich

Zu den Pauschalkosten kommen Kosten für Dolmetscher, Sachverständige, und dergleichen. Wieviel der rechtskräftig Verurteilte bezahlen muss, hängt von seiner finanziellen Situation ab. Bei Jugendlichen, Drogenabhängigen und anderen sozial schwach Gestellten bleibt nichts anderes übrig, als die Kosten für uneinbringlich zu erklären. Bei wirtschaftlich Gutsituierten kann man die Kosten jedoch notfalls auch exekutieren. Doch diese Gruppe ist bei Straftätern eher die Minderheit, somit bleibt der Bund meist auf den Auslagen sitzen.

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