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Korruptionswahrnehmungsindex: Österreich auf Platz 14

Österreich belegt beim Korrutionswahrnehmungsindex den 14. Platz.
Österreich belegt beim Korrutionswahrnehmungsindex den 14. Platz. ©APA (Symbolbild)
Im neuen "Korruptionswahrnehmungsindex 2018" (Corruption Perceptions Index - CPI) von Transparency International (TI) hat es Österreich im Jahr 2018 auf Rang 14 geschafft, um zwei Plätze besser als im Jahr davor.

Dänemark, Finnland und Neuseeland blieben unangefochten auf den ersten drei Plätzen, die letzten Ränge belegen Südsudan, Syrien und Somalia, hieß es in einer Aussendung der Organisation.

Österreich auf Platz 14

Den 14. Platz, der mit 76 von 100 erreichbaren Punkten erreicht wurde, teilt man sich mit Hongkong und Island. Seit 2013 hat Österreich sieben Punkte dazugewonnen, seit dem Vorjahr einen. Während im letzten Jahr nur Platz 16 geschafft wurde, ist die Top-Platzierung von 2005, der zehnte Rang, noch nicht wieder erreicht. Im EU-Vergleich liegt Österreich laut TI außerdem noch hinter Finnland und Schweden (Rang 3), den Niederlanden und Luxemburg (Ränge 8 und 9) sowie Deutschland und dem Vereinigten Königreich (Rang 11).

“Wir sehen im diesjährigen CPI ein Signal an Politik, Wirtschaft und Verwaltung, die Bestrebungen nach mehr Transparenz zu intensivieren”, sagte Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC): “Die Verbesserung um einen Punkt verglichen mit letztem Jahr ist statistisch wenig relevant, Österreich gehört an die Spitze, wir sind erst auf halbem Weg”. Bezüglich Transparenz sieht Geiblinger im Bereich der Universitäten und Hochschulen sowie im Lobbying Verbesserungsbedarf: “Das Lobbyinggesetz gehört nachgeschärft. In der jetzigen Form ist es zahnlos.”

Ausbau der Transparenz in Österreich

Weitere Forderungen betreffen die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes, eine Überarbeitung des Parteiengesetzes zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten, aber auch den Ausbau der Transparenz bei den Gemeinden und bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften (Goldene Pässe). Zusätzlich wünscht sich TI eine gesetzliche Verpflichtung zur namentlichen Offenlegung von Zuwendungen der Pharmaindustrie und gesetzlichen Schutz für privatwirtschaftliche Whistleblower.

Georg Krakow, Vorstandsmitglied von TI-AC und früher selbst Staatsanwalt etwa in der Causa Bawag, sieht materielle Verbesserungen seit 2013 aufgrund der Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die heuer ihr zehnjähriges Bestandsjubiläum feiern kann: “Die Änderungen im Strafgesetzbuch, die mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten sind, haben auch zu strikteren Regeln besonders im Bereich der sogenannten Anfütterung von Entscheidungsträgern im öffentlichen Bereich geführt”, meinte er.

Der Korruptionswahrnehmungsindex ist ein zusammengesetzter Index. Die Berechnungsbasis bilden vergleichende Länderanalysen von NGOs, Stiftungen und Unternehmensberatungsagenturen sowie Umfragen unter Managern vor allem international tätiger Unternehmen aus den vergangenen ein bis drei Jahren. In diesen wird die Wahrnehmung der Verbreitung von Bestechlichkeit sowie effektiver Mechanismen zur Bekämpfung und Prävention von Korruption im öffentlichen Sektor der jeweiligen Staaten bewertet.

(APA/Red)

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