Demnach sollen künftig Spenden an Parteien und Landesorganisationen von über 3.000 Euro offen gelegt werden müssen. Aktuell gibt es in Vorarlberg keine andere als die bundesweite Regelung.
Offenlegung von Nebeneinkommen
Im geplanten Parteiengesetz wird neben der Offenlegung von Spenden über 3.000 Euro ebenso vorgesehen sein, dass die Landtagsabgeordneten nach dem Modell des deutschen Bundestags ihre Nebeneinkommen angeben müssen. Eine centgenaue Abrechnung ist dabei allerdings nicht geplant – die Parlamentarier werden ihre Einkünfte in eine von drei Stufen (1.000 bis 3.500 Euro pro Monat; 3.500-7.000 Euro; über 7.000 Euro) einzuordnen haben.
Spenden werden in Amtsblatt veröffentlicht
Die Spenden über 3.000 Euro werden im Bericht des Wirtschaftsprüfers – inklusive der Namen der Spender – aufgeführt, der die Verwendung der Fördermittel durch die Parteien kontrolliert. In weiterer Folge wird es eine Veröffentlichung im Amtsblatt für das Land Vorarlberg geben. Die Bekanntgabe der Einkommensklassen der Abgeordneten könnte auf der Homepage des Landtags erfolgen.
Parteienförderung wird angepasst
Bestandteil des Gesetzes ist auch die Parteienförderung, für die es bisher nur eine Richtlinie gibt. Die Höhe der Parteienförderung wird sich in Zukunft in erster Linie am Wählerstimmenanteil orientieren, wie jetzt wird es aber auch einen Sockelbetrag geben. Die Klubförderung wird in ihrer aktuellen Form bestehenbleiben. Derzeit werden in Vorarlberg pro Jahr insgesamt rund 2,66 Mio. Euro an ÖVP, FPÖ, Grüne und SPÖ ausgeschüttet, die monatliche Klubförderung beläuft sich auf etwa 63.000 Euro.
APA
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