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Kormorane dürfen in Vorarlberg nun abgeschossen werden

Bregenz - Am Vorarlberger Bodensee gilt ab sofort eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die den Abschuss des Kormorans in einer Ausnahmeregelung erlaubt. Darin sind drei Möglichkeiten eines Abschusses des fischfressenden Wasservogels vorgesehen.

Zielsetzung ist es, den Bau weiterer Kormorannester außerhalb der etablierten Kolonie im Naturschutzgebiet Rheindelta zu verhindern und so Schäden für die Fischerei zu verringern. Als Koordinationsstelle wird der Naturschutzverein Rheindelta eingesetzt.

Laut der Verordnung ist die Bejagung des Kormorans bis zum 31. Jänner 2009 analog zur Jagd auf andere Wasservögel im Naturschutzgebiet vom Land aus erlaubt. Um die Bildung weiterer Brutkolonien zu verhindern, sind mit Zustimmung des Naturschutzvereins zudem Vergrämungsabschüsse möglich. Im Nahbereich neuer Kolonien können die Vögel etwa bis 31. Mai 2009 während der Zeit des Nestbaus geschossen werden, wenn die Nester noch nicht belegt sind. Einzelabschüsse vom Boot aus soll es geben, wenn Kormorane Schäden an Boden- und Schwebnetzen der Berufsfischer anrichten. Diese Maßnahme ist bis zum 31. Oktober 2009 befristet, auch hier ist die Zustimmung des Naturschutzvereins nötig.

Bei allen Maßnahmen ist eine Störung geschützter Arten zu vermeiden, so die Verordnung. Die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Kormoranbestand, die Tierwelt im geschützten Lebensraum und die Fischerei werden vom Naturschutzverein und dem Amtssachverständigen für Fischerei überprüft und dokumentiert. Eine mengenmäßige Beschränkung der Abschüsse sei nicht vorgesehen, so der stellvertretende Bregenzer Bezirkshauptmann Edmund Kräutler. Durch die verpflichtende Einholung der Zustimmung des Naturschutzvereins werde Missbrauch aber vorgebeugt. Man habe die Verordnung durch Einbeziehung aller Betroffenen gut vorbereitet, erklärte Kräutler.

Walter Niederer, Geschäftsführer des Naturschutzvereins Rheindelta, sieht sich als Bindeglied zwischen Ornithologen und Fischern. Man werde darauf achten, dass andere Vogelarten möglichst wenig gestört werden, so Niederer. Die bestehende Kormorankolonie soll ebenfalls ungestört bleiben. Die Vergrämungsabschüsse müssten “möglichst effektiv” gestaltet werden, indem sie etwa in den sensiblen Zeiten frühmorgens oder abends durchgeführt werden. “Die Vögel sind sehr intelligent und lernfähig”, betonte Niederer. Es sei daher zu erwarten, dass sie als gute Beobachter “rasch die Grenzen kennen”. “Das ist unsere große Hoffnung”, so Niederer. Bei den Abschüssen an den Netzen schwebe ihm vor, dass Fischer erst Schäden durch Kormorane nachweisen, etwa durch Fotos.

Einsprüche gegen die Bejagung von Vögeln in einem Vogelschutzgebiet sind laut Niederer “zu erwarten”. Es sei damit zu rechnen, dass eine Beschwerde an die EU-Kommission erfolge, die dann die Angelegenheit überprüfen werde. Ob die Verordnung auf gültigem Recht fuße und ob die Begründung des Abschusses rechtens sei oder nicht, sei fraglich, so Niederer. Aus sachlicher Sicht wolle er sich dazu aber nicht äußern, “da wir von der Behörde eine Rolle als Vollziehungsorgan zugewiesen bekommen haben”.

Die Kormorane brüten seit 2001 im Bereich der Fußacher Bucht. Fischern sind die fischfressenden Vögel, die Netze plündern sollen, seit langem ein Dorn im Auge, während Naturschützer für seinen weiteren Verbleib am Bodensee kämpfen. Der Sommerbestand betrug 2008 laut BH-Angaben bis zu 1.000 Tiere, verträglich wären ein Sommerbestand von 300 bis 350 Tieren. Nachdem Vergrämungsmaßnahmen wie Lärm, die Zerstörung von unbelegten Nestern und das Absägen von Schlafbäumen keinen Erfolg brachten, sah sich das Land Vorarlberg zu schärferen Maßnahmen veranlasst.

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