Die bisher umgesetzten Maßnahmen hätten nicht den gewünschten Erfolg gebracht, räumte Schwärzler ein.
Nachdem die Population überdurchschnittlich angewachsen sei, erweitere sie ihre Beutezüge ins Landesinnere und werde dort auch sesshaft. Es würden vermehrt Schäden am Fischbestand in den Fließgewässern und stehenden Gewässern auftreten, stellte der Landesrat fest.
Laut einem entsprechenden Antrag hätten die zuständigen Bezirkshauptmannschaften eine Ausnahmeregelung nach dem Jagd- und Naturschutzrecht zu prüfen und “durch die Aufhebung der Schonzeit für Kormorane einen Abschuss zu ermöglichen”, sagte Schwärzler.
Die Gesamtzahl der Kormorane in Vorarlberg wird derzeit auf über 700 bis zu 1.000 geschätzt. Bei einem Futterbedarf von einem halben Kilo pro Vogel und Tag kann man von einem monatlichen Fischverbrauch der Population von über zehn Tonnen ausgehen. Der Landesfischereiverband hat schon länger eine Aufnahme des Kormorans ins Jagdgesetz gefordert. Als verträglicher Bestand werden etwa 350 Tiere angesehen.
Bisher hatte man in Vorarlberg versucht, den Kormoranen mit sogenannten Vergrämungsmaßnahmen beizukommen. Der gemeinsam mit Fischern, Ornithologen und Naturschützern ausgearbeitete Vorarlberger Plan sieht etwa das Fällen von Brutbäumen vor.
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