Der Entwurf sei “gewalttätig” und würde die Unterschutzstellung des Natur- und Vogelschutzgebiets Rheindelta ad absurdum führen, kritisierte am Freitag Philipp Meusburger von der Naturschutzanwaltschaft.
Laut Meusburger würde der Entwurf die ganzjährige Bejagung der Kormorane und dabei auch den Abschuss von Jungvögeln, brütenden und fütternden Elterntieren ermöglichen. “Es sind keinerlei zahlenmäßige Einschränkungen vorgesehen, weiters sieht die Behörde keine durchsetzbare Eingriffs- oder Lenkungsmöglichkeit zum Schutz der Kolonie sowie für andere geschützte Arten vor”, so Meusburger. Der Verordnungsentwurf widerspreche der Gebietsverordnung Rheindelta genauso wie den Bestimmungen der Naturschutzverordnung.
Vorarlbergs Agrar-Landesrat Erich Schwärzler hat im Juni festgestellt, dass “der Kormoranbestand reduziert werden muss” und eingeräumt, dass die bisher umgesetzten Maßnahmen, wie etwa das Fällen von Brutbäumen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften sollten eine Ausnahmeregelung nach dem Jagd- und Naturschutzrecht prüfen und “durch die Aufhebung der Schonzeit für Kormorane einen Abschuss ermöglichen”.
Die Kormorane in der Fußacher Bucht sorgen schon seit langem für heftige Auseinandersetzungen zwischen Berufsfischern und Naturschützern. Die Gesamtzahl der Kormorane in Vorarlberg wird derzeit auf über 700 bis zu 1.000 geschätzt. Bei einem Futterbedarf von einem halben Kilo pro Vogel und Tag kann man von einem monatlichen Fischverbrauch der Population von über zehn Tonnen ausgehen. Als verträglicher Bestand werden etwa 350 Tiere angesehen.
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