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Kopiergeschäfte: Nun 3,5 Jahre Haft für Beamten

Akten kopiert und kassiert: 3,5 Jahre Haft für Beamten.
Akten kopiert und kassiert: 3,5 Jahre Haft für Beamten. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch - Amtsmissbrauch-Strafe um ein halbes Jahr erhöht: Beamter des Landesgerichts Feldkirch hatte mit Aktenkopieren 400.000 Euro kassiert.

Der 52-jährige Angeklagte weinte während der Urteilsverkündung. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) erhöhte am Donnerstag die Haftstrafe für den suspendierten Justizbeamten um ein halbes Jahr auf dreieinhalb Jahre. Das Urteil, das vor allem wegen Amtsmissbrauchs mit einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis erging, ist jetzt rechtskräftig.

Der Leiter der Strafabteilung des Landesgerichts Feldkirch hatte nach den Feststellungen der Gerichte zwischen 1995 und 2009 fürs Aktenkopieren 400.000 Euro privat kassiert. Die Gebühren für die kopierten Strafakten für Anwälte und Versicherungen hätte der Beamte an die Republik abführen müssen. Stattdessen hat sich der Gerichtsbedienstete für seine privaten Geschäfte mit dem Gerichtskopierer während der Dienstzeit oft sogar das Doppelte des amtlichen Tarifs überweisen lassen.

Die empfindliche Strafe begründete Richterin Ingrid Brandstätter als Vorsitzende des Berufungssenats mit dem “massiven Schuldgehalt”. Denn “ein Beamter, der sich so verhält, schadet dem Ansehen der Justiz massiv”. Er habe “eine haarsträubende Einstellung für einen Beamten” gehabt und kein Unrechtsbewusstsein. Trotz der ihm 1995 und 1997 auferlegten Verbote habe der Justizbeamte “seine Narrenfreiheit ausgenützt” und einfach weitergemacht. Dabei habe er nicht nur die Unverfrorenheit besessen, die Kopien mit der Gerichtspost zu verschicken, sondern dafür auch noch die Postgebühren zu kassieren.

Anzuheben sei die Strafe gewesen, weil, im Gegensatz zur Einschätzung des Landesgerichts Innsbruck, mangelnde Dienstaufsicht kein Milderungsgrund sei und keine lange Verfahrensdauer vorliege.

Schon das Ersturteil von drei Jahren Haft wurde in Vorarlberg von jenen Anwälten, Richtern und Staatsanwälten als zu hart kritisiert, die Glück haben, selbst nicht angeklagt zu werden – als Mitwisser wie einige Richter und Staatsanwälte oder als Mitwirkende wie viele Anwälte, die mit überhöhten Kopierkosten ihre Mandanten betrogen.

Ein Jahr Fußfessel

Der Verurteilte verliert seinen Beamten-Job und sieht sich jetzt als “Sozialfall”. Zumal der Feldkircher als Teil-Abschöpfung aus seiner Bereicherung 150.000 Euro bezahlen muss. Als Ersttäter wird der Golf-Jugendtrainer nur die Hälfte der Haftstrafe verbüßen müssen – im für ihn besten Fall ein Dreivierteljahr im Gefängnis und ein weiteres Jahr daheim mit einer Fußfessel.

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