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Kopftuch-Empfehlung: Strache will das Integrationsgesetz "nachschärfen"

"Zahnlos" nannte Strache das Islamgesetz sowie das geplante Integrationsgesetz
"Zahnlos" nannte Strache das Islamgesetz sowie das geplante Integrationsgesetz ©APA (Sujet)
Die Kopftuch-Empfehlung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), welche theologisch begründet wurde, hat am Montag auch FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache auf den Plan gerufen. Dieser forderte Gesetzesverschärfungen.
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Strache forderte vor allem Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) und SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar auf, das Islamgesetz neu zu verhandeln und das Integrationsgesetz “nachzuschärfen”.

Strache kritisiert Islamgesetz und Co. als “zahnlos”

“Sowohl das Islamgesetz als auch das geplante Integrationsgesetz sind zahnlos”, meinte Strache. Die aktuelle Debatte rund um das “Kopftuch-Gebot” der IGGiÖ zeige “vortrefflich die Bruchlinien zwischen den angeblichen Integrationsbestrebungen der Bundesregierung und den Intentionen der Vertreter der Islamischen Glaubensgemeinschaft, die sich der Integration verweigern”. Der “jämmerliche Schleiertanz” von Kurz und Duzda müsse ein Ende haben.

Nachschärfung des Integrationsgesetzes

Strache wünscht sich nun das Islamgesetz zurück an den Start und eine Nachschärfung des Integrationsgesetzes: “Das Kopftuch ist ein Symbol des politischen Islam, das Kopftuchverbot in allen Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht – vom Kindergarten bis zu den Universitäten – muss die Stoßrichtung sein.”

Kopftuch: Islamische Glaubensgemeinschaft rät zur Verhüllung

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) hatte erwachsenen weiblichen Muslimen zum Tragen eines Kopftuchs geraten. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des theologischen Beratungsrats, über das die Tageszeitung “Österreich” (Montag-Ausgabe) berichtete. Kritik daran kam von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) und SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar.

“Für weibliche Muslime ab der Pubertät ist in der Öffentlichkeit die Bedeckung des Körpers, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und nach manchen Rechtsgelehrten Füßen, ein religiöses Gebot und damit Teil der Glaubenspraxis”, heißt es in dem theologischen Gutachten durch Mufti Mustafa Mullaoglu (http://go.apa.at/SyhSqjn5). Bei der Vollverschleierung rät er, die “hiesige Tradition zu berücksichtigen und vom Tragen einer Gesichtsbedeckung abzulassen”. Die Entscheidung liege aber bei der Frau selbst.

Laut IGGiÖ kein politisches oder religiöses “Symbol”

Zudem betont der theologische Beratungsrat der IGGiÖ, dass es sich beim Kopftuch “und generell bei der Kleidung der muslimischen Frau” nicht um ein politisches oder religiöses “Symbol” (sondern um ein Gebot, Anm.) handle. Der Beschluss wurde bereits am 16. Februar verfasst und soll eine der ersten Stellungnahmen des Beratungsrats sein. Dieser wird aktiv, wenn mehrere Muslime innerhalb der Glaubensgemeinschaft Fragen zur Glaubenspraxis haben, eine solche Stellungnahme ist daher nicht verbindlich für die Mitglieder.

Dennoch hat eine politische Reaktion nicht lange auf sich warten lassen. Kurz lehnt eine Verpflichtung zum Kopftuch “klar ab”. “Ich fordere die IGGiÖ auf, offen zu sagen, wie sie zu der Empfehlung auf ihrer Website steht und ob sie dabei bleibt”, meinte er in der Tageszeitung “Österreich”. Duzdar meinte: “Eine solche Positionierung ist ein Angriff auf die Freiheit und Selbstbestimmung der Frauen.” Es sei nicht akzeptabel, dass Frauen und Mädchen in ihrer Freiheit eingeschränkt würden.

Zu einer Klarstellung sah sich IGGiÖ-Präsident Ibrahim Olgun – er ist selbst Theologe – veranlasst, er kritisierte die Einmischung aus der Politik: Die Glaubensgemeinschaft sei eine staatlich anerkannte Religionsgesellschaft mit einem verfassungsrechtlich garantierten Bereich der inneren Angelegenheiten, meinte er auf der offiziellen Website. “Ob und allenfalls wie eine Kopfbedeckung zu tragen ist, fällt in das Zentrum dieser inneren Angelegenheiten.”

(apa/red)

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