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Kontrollbefugnisse der Gemeinden stärken

Bregenz - Die Grünen wollen Konsequenzen aus dem Stadtmarketing-Desaster in Bregenz ziehen und die Kontrollbefugnisse der Gemeinden stärken.

Das Desaster der Bregenzer Tourismus und Stadtmarketing GmbH habe gezeigt, dass die Vernachlässigung von Aufsicht und Kontrolle mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu Schäden führe, die vermieden werden könnten. „Das Gemeindegesetz behindert die Kontrolle ausgelagerter Gesellschaften“, begründet Grünen-Klubobmann Johannes Rauch den Vorstoß der Grünen zur Ausweitung der Prüfbefugnisse der Gemeinden.

„Es kann nicht sein, dass in ausgelagerten Gesellschaften nach Belieben Misswirtschaft betrieben wird“, so Rauch weiter. Die demokratisch gewählten Gemeindevertretungen hätten keine Kontrollrechte, würden aber letztlich die Verantwortung, wenn etwas schief geht tragen.

Das Vorarlberger Gemeindegesetz stamme aus dem Jahr 1985, als die Auslagerung von Agenden in gemeindeeigene Gesellschaften noch nicht in großem Umfang betrieben wurde. Die Bestimmungen über die Prüfungsausschüsse der Gemeindevertretungen sind in den vergangenen 25 Jahren nicht angepasst worden, kritisiert Rauch weiter. 

Die Landesregierung werde deshalb ersucht, dem Landtag eine Änderung des Gemeindegesetzes vorzulegen, mit der der Prüfungsausschuss grundsätzlich die Prüfkompetenz für alle mehrheitlich im Gemeindeeigentum befindlichen Gesellschaften sowie für jene Gesellschaften erhalte, auf welche die Gemeinde direkt oder durch im Mehrheitseigentum stehende Gesellschaften maßgeblichen Einfluss ausübt oder an denen die Gemeinde sonst in maßgeblicher Form finanziell beteiligt sei.

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