Die Feldkircher Bank hat es der Betrügerin leicht gemacht. Auch dieses Geldinstitut stellte seinen Kunden für nicht mehr benötigte Bankunterlagen lediglich einen Abfallkorb und keinen Papierschredder zur Verfügung. Daraus nahm die geständige Angeklagte im Bankfoyer am 27. Mai 2011 weggeworfene Bankdokumente eines Bankkunden. Darauf enthalten waren sein Name, seine Kontonummer und seine Anschrift.
Die von der Überwachungskamera gefilmte 23-Jährige stellte damit einen Überweisungsschein aus. Dort trug die Feldkircherin eine Überweisung von 6500 Euro vom Konto des nichtsahnenden Bankkunden auf ihr eigenes Bankkonto ein. Zudem fälschte sie seine Unterschrift. Den gefälschten Überweisungsschein gab sie bei der Bank ab.
Die Bank überwies 6500 Euro auf ihr Konto. Die Angeklagte wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Betrugs schuldig gesprochen. Über die Vorbestrafte wurde eine bedingte Gefängnisstrafe von drei Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro verhängt. Das Urteil, das die Angeklagte annahm und sich bei der Geldstrafe aus 240 Tagessätzen zu je vier Euro zusammensetzt, ist nicht rechtskräftig.
Der Bank war nicht aufgefallen, dass die Unterschrift auf dem Überweisungsschein gefälscht war. Das Geldhaus hat angeblich die nachgemachte Unterschrift nicht mit der originalen verglichen. Die Bank bezahlte dem Kunden den entstandenen Schaden. Ihr muss nun die Angeklagte die betrügerisch herausgelockten 6500 Euro zurückzahlen.
Mit dem Geld aus dem Betrug hatte sich die Arbeitslose einen Urlaub auf der spanischen Insel Mallorca geleistet und dort „in Saus und Braus gelebt“, wie Richterin Claudia Egger anmerkte.
Zweiter Versuch scheiterte
Die Frau wollte die Bank am 27. Juni 2011 nochmals mit einem gefälschten Überweisungsschein betrügen – um 8000 Euro. Das gelang ihr nicht mehr. Sie war zuvor schon einmal gerichtlich verurteilt worden – 2008 am Bezirksgericht Feldkirch wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Euro. Dafür ist die dreijährige Bewährungsfrist inzwischen abgelaufen. Sie muss die Geldstrafe nicht bezahlen.
Die 23-Jährige ist Mutter von vier Kindern. Sie war der irrigen Ansicht, ihr könne deswegen beim Strafprozess nichts passieren. Die Bankbetrügereien beging sie gemeinsam mit einem Komplizen. Der Vorbestrafte wurde in einem früheren Verfahren bereits zu einer Haftstrafe verurteilt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.