Und sich dafür gleich eine Klage der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer eingehandelt hat (die VN berichteten). Bis Ende 2008 war dieser Service nämlich ausschließlich Mitgliedern der AK vorbehalten gewesen.
Personelle Verstärkung
Die Ausweitung habe sich als richtiger Schritt für die Konsumenten und als dringend notwendig entpuppt, betont Rainer Keckeis als AK-Direktor. Das zeigt alleine schon die Zahl der Beratungen, die sich in den ersten sieben Monaten des heurigen Jahres um 27 Prozent geradezu dramatisch erhöht hat. Ein Blick auf die Beratungszahlen beweise die Notwendigkeit des Angebotes, das vom Land finanziell unterstützt wird: Suchten in den ersten sieben Monaten des Vorjahres noch 13.473 Konsumenten Beratung bei der Kammer, so erhöhte sich diese Zahl im selben Zeitraum in diesem Jahr auf 17.073. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 27 Prozent und hatte zur Folge, dass wir mittlerweile die Abteilung um eine weitere Mitarbeiterin verstärken mussten.
Prozess am Mittwoch
Ungeachtet dieser Entwicklung, so Keckeis, versuche die Anwaltskammer den Ländle-Konsumenten diese unverzichtbare Dienstleistung wieder wegzunehmen: Am kommenden Mittwoch, 2. September, geht am Landesgericht der von den Anwälten angestrengte erste Prozess in die erste Runde. Die Kammer gehe davon aus, dass der Fall bis zur letzten Instanz ausgefochten werde. Keckeis selbst zeigt sich von dem Ganzen unbeeindruckt. Wir bauen auf die Rechtsmeinung des Sozialministeriums als Aufsichtsbehörde. Darin ist klar festgehalten, dass dieser Konsumentenservice für alle erlaubt ist.
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