Am Landesgericht Feldkirch einigten sich die beiden Parteien am Dienstag auf einen Kompromiss. In drei Wochen soll ein Vertrag formuliert sein, der anschließend von den Gemeinde-Vertretungen der beiden Gemeinden beschlossen werden soll.
Die Grenze zwischen den Fischereirevieren soll nun auf der Linie Alte Ache-Mohlenkopf-Nonnenhorn verlaufen. Noch 1990 hatten sich Hard und Fußach auf die althergebrachte Grenzlinie von der Mündung der Alten Ache zum Kirchturm Nonnenhorn geeinigt, bevor einige Jahre später die Differenzen begannen.
Die Rheinregulierung und die damit verbundene Veränderung des Mündungsbereichs hatte dazu geführt, dass Hard stetig Fischereireviere verlor. Hard hatte sich als Ersatz dafür 1995 mittels Vertrag mit Bund und Land einen Fischereirevierzuwachs auf dem See erreicht, der nach Ansicht der Gemeinde Hard die Fußacher Ansprüche nicht beschneiden sollte. In Fußach hatte man sich aber verschaukelt gefühlt.
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