Im Landwirtschaftsministerium denkt man nicht daran, die Linie zu ändern. Der Pressesprecher von Minister Pröll, Daniel Kapp, verweist auf eine ausführliche Diskussion im vergangenen Jahr. Weder der Bundesobstbauverband noch die Bundesländer seien bereit gewesen, allfällige Haftungen für Folgeschäden von Plantomycin zu übernehmen.
Stimmt nicht, sagt Obstbaureferent Gebhard Bechter. Das Land Vorarlberg würde angesichts der Notsituation die Haftung sehr wohl übernehmen, falls landwirtschaftliche Produkte – vor allem auch der Honig – durch das Antibiotikum Schaden nehmen würden. Von den anderen Bundesländern sei aber nur Tirol vom Feuerbrand ernsthaft betroffen, deshalb sei eine einheitliche Linie im Obstbauverband schwer zu erreichen.
Im Landwirtschaftsministerium verweist man auch darauf, dass die EU Ende März die auslaufende Genehmigung für Plantomycin nicht mehr verlängert hat. Dann würde er gerne wissen, kontert Bechter, warum das Mittel in Deutschland in akuten Notfällen nach wie vor eingesetzt werde.
Ein neuerlicher Antrag der Landwirtschaftskammer wird folgen: ohne das Medikament wissen man derzeit keinen Weg, der Plage Herr zu werden, zieht Bechter über die Bemühungen der vergangenen Jahre eine triste Bilanz.
(ORF)
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