Inhalt des Antrages zur Stärkung des Rechnungshofes ist die Ermächtigung des Landesverfassungsgesetzgebers, den Landes-Rechnungshöfen die Prüfung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern zu ermöglichen. Des Weiteren sollen auf begründetes Ersuchen der Landesregierung sowie auch auf Antrag des Landtages pro Jahr zwei Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern geprüft werden können. Schlussendlich sollen auch Gemeindeverbände mit weniger als 10.000 Einwohnern bzw. pro Jahr zwei große Gemeindeverbände mit mindestens 10.000 Einwohnern auf begründetes Ersuchen der Landesregierung bzw. auf Antrag des Landtages geprüft werden können.
Auch und vor allem vor dem Hintergrund der teilweise prekären Finanzsituation einiger Vorarlberger Gemeinden sei diese Änderung laut Michael Ritsch besonders wichtig. Denn auch Landes-Rechnungshofdirektor Herbert Schmalhardt hat bereits öfters deponiert, dass er es für sinnvoll erachten würde, auch Gemeinden prüfen zu können. Zudem sei bekannt, dass der Landes-Rechnungshof mit seinen Prüfungen und Empfehlungen immer wieder Einsparpotenziale und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.
Besserer Konsumentenschutz
Verbesserungen durch einen zweiten SPÖ-Antrag, der einstimmig beschlossen wurde, verspricht man sich beim Konsumentenschutz. Immer mehr Personen aller Altersstufen würden laut Ritsch Opfer verantwortungsloser Praktiken im Internet oder beim Handy. Allein im Jahr 2009 hätten in dieser Sache bundesweit 75.000 VerbraucherInnen Rat und Hilfe in den Konsumentenberatungen der Arbeiterkammer gesucht. Die Dunkelziffer geschädigter Internet- oder Handynutzer liege wahrscheinlich um ein Vielfaches darüber.
Neuregelung für Vertragsabschlüsse im Internet
Künftig sollen Vertragsabschlüsse im Internet nur dann zustande kommen, wenn der Internetnutzer dies mit einem gesonderten Mail bestätigt (Button-Lösung). Des Weiteren sollen Abo-Verträge im Internet jederzeit kündbar sein sowie ein unbegrenztes Rücktrittsrecht bestehen, solange keine rechtskonforme Rücktrittsbelehrung erfolgt. Außerdem sollen Unrechtsgewinne, die durch Abzocke erzielt wurden, abgeschöpft werden können. Weiters soll ein europaweit abrufbares Firmenregister eingerichtet wird, um die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung voranzutreiben. Für Verträge, die im Zuge unerbetener Werbung per Telefon abgeschlossen werden, gilt künftig nicht nur ein Rücktrittsrecht diese sollen dann prinzipiell nichtig sein.
Armutsbericht für Vorarlberg
Die ÖVP sagte auch dem Antrag zu Erstellung eines Armuts- und Reichtumsbericht für Vorarlberg zu. Intention dieses Antrages sei es, die finanzielle Situation der Menschen im Land aufzuzeigen. Dabei soll vor allem durchleuchtet werden, ob bei der Verteilung der Mittel im Land eine faire Ausgewogenheit herrsche, so Ritsch.
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