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Kompetenzbereinigung - LH Wallner: "Erster Schritt ist getan"

Vorarlberger Landeshauptmann sieht Zuwachs an Länderrechten
Vorarlberger Landeshauptmann sieht Zuwachs an Länderrechten ©Stiplovsek
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) begrüßte das Paket zur Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern, das am Donnerstag den Verfassungsausschuss des Nationalrats passierte, als ersten Schritt der Verfassungsreform.

Dieser bringe durch die Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe zudem einen Zuwachs an Länderrechten, so Wallner in einer Reaktion gegenüber der APA am Donnerstag.

Auch der Bund nehme dabei seine Verantwortung wahr, etwa was den Datenaustausch angehe. “Themen wie die Kinder- und Jugendhilfe muss man in der Nähe lösen. Das ist prädestiniert für eine Länderverantwortung”, so Wallner. In der 15a-Vereinbarung, die Wien und Vorarlberg gemeinsam vorbereitet hätten, sei klar geregelt, dass die Standards nicht gesenkt werden. Die Einwände von Experten und der für die Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Landesräte habe man damit abfangen können, betonte der Landeshauptmann.

Wiesflecker: Große Bedenken ausgeräumt

Vorarlbergs zuständige Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) stimmte dem zu. Es sei gelungen, die Standards in der Kinder- und Jugendhilfe zu halten, die großen Bedenken seien ausgeräumt. Es bleibe aber die inhaltliche Aufgabe, ein gutes Auge auf die Weiterentwicklung dieser Standards zu halten. Es dürfe nicht zu einem Auseinanderdriften kommen. Bund und Länder müssten hier weiter gut in Kontakt bleiben.

Für Wallner sind die Weichen für die Verfassungsreform nun gestellt. Er sei zuversichtlich, dass das Paket im Plenum des Nationalrats die nötige Zustimmung finden wird. “Wir sind auf gutem Weg. Ein erster wesentlicher Schritt ist getan. Man muss auch sagen: Endlich mal passiert was”, so Wallner. Im Rahmen des Pakets sollen nun die Materien Bodenreform, Pflanzenschutz gegen Krankheiten und Schädlinge, Volkspflegestätten, Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge, Kuranstalten in Länderverantwortung wandern. Im Gegenzug soll der Bund zuständig sein für Bevölkerungspolitik und öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten, das Arbeiterrecht sowie der Arbeiter- und Angestelltenschutz von in Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten.

Wegfall der gegenseitigen Zustimmungsrechte

Zufrieden zeigte sich der Landeshauptmann auch mit dem Wegfall der gegenseitigen Zustimmungsrechte. So ist künftig das Zustimmungsrecht der Bundesregierung zur Organisation des Amtes der Landesregierung, der Bestellung des Landesamtdirektors, Sprengeländerungen der politischen Bezirke oder Bezirksgerichte aufgehoben. Der Landeshauptmann zeigte sich zuversichtlich für die Gespräche zum zweiten geplanten Kompetenzbereinigungspaket im ersten Quartal 2019, das Elektrizitätswesen und die Spitäler betreffen soll. Hier gebe es einige für die Länder relevanten Fragen zu klären.

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