Martin Bartenstein trat am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien für Verschärfungen im Gewerberecht und eine Intensivierung der Kontrollen ein. Konkret sprach sich der Minister für eine Ausweitung des Alkoholverbots auf den Handel, eine Ausweispflicht für Jugendliche sowie härtere Strafen bei Verstößen gegen die bestehenden Regeln aus.
Bartenstein schloss sich der Forderung von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) an, spezielle Ausweise für die betreffende Altersgruppe einzuführen. Eine überwiegende Anzahl der Gastwirte überprüfe im Zweifelsfall schon jetzt das Alter der Gäste, die alkoholische Getränke ordern. Doch für jene, die das nicht tun, will der Minister die Höchst- und Mindeststrafen von 2.180 auf 3.600 Euro bzw. von 80 auf 180 Euro erhöhen. Bei wiederholten Verstößen drohen sowohl Gastwirten als auch Tankstellen oder Supermärkten der Lizenzverlust.
Auch die Kontrollen sollen laut Bartenstein intensiviert werden: In Niederösterreich hat es in den vergangenen drei Jahren 25 Schwerpunktaktionen gegeben. Das ist nicht gerade die Anzahl, die ich mir vorstelle. Einer etwaigen Verhaberung von Gastronomen und Polizisten (vor allem auf dem Land) sieht der Minister gelassen entgegen: Die Bezirkshauptleute und Bezirkspolizeikommandanten sind klug genug, ihre Beamten nicht gerade in der Nähe deren Heimatgemeinden einzuteilen.
Die Novelle zur Gewerbeordnung werde schon in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen, so Bartenstein, der mit einer breiten Zustimmung im Parlament rechnet. Das neue Gesetz könnte somit schon im Herbst in Kraft treten. Wichtigste Änderung: Das Verbot der Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche, also nicht nur in Gasthäusern, sondern auch in Tankstellen-Shops und im Lebensmittelhandel.
Relativ machtlos sei man laut Bartenstein, was die so genannten Flat-Rate-Partys betrifft, also jene Veranstaltungen, auf denen zum Teil harte Alkoholika zu Niedrigstpreisen angeboten werden: Wenn Gäste das entsprechende Alter haben, sind ihrer Dummheit keine Grenzen mehr gesetzt.
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