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Kollektivvertrag für Sozialeinrichtungen

Seit 1. Mai 2006 gilt für alle Sozial- und Gesundheitseinrichtungen in Vorarlberg ein zwischen der GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten) und dem AGV (Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsinstitutionen) abgeschlossener Kollektivvertrag.

Für alle privatrechtlich geführten Pflegeorganisationen, Sozialzentren und Jugendhäuser sind die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses nun verbindlich geregelt, teilten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und die Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, Willy Oss und Christoph Hackspiel, heute, Donnerstag, in einem Pressegespräch im Sozialzentrum Altach mit.

Der neue Kollektivvertrag gilt für 87 Einrichtungen in Vorarlberg und rund 3600 Arbeitnehmer, die dort beschäftigt sind. “Er orientiert sich auch am Schema der Vorarlberger Landesverwaltung und sieht neben einem modernen Gehaltssystem eine Pensionskasse vor, die den Mitarbeitern der Sozialinstitutionen eine zweite Säule in der Altersvorsorge ermöglicht”, erläuterte Landeshauptmann Sausgruber. An der vorliegenden Vereinbarung hob der Landeshauptmann außerdem den wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung hervor: “Es werden Mindeststandards gewährleistet, wobei das flexible Arbeitszeitmodell der belastungsintensiven Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialbereich entgegenkommt.”

Insgesamt füge sich die Regelung nahtlos in das dicht geknüpfte Vorarlberger Sozialnetz, “in dem Land, Bund, Gemeinden sowie professionelle und ehrenamtliche Helfer Dienst am Menschen leisten”, so der Landeshauptmann.

Vorteilhaft für Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite

Sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite dient der Kollektivvertrag dem hohen Qualitätsstandard in den Vorarlberger Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, betonten GPA-Regionalvorsitzender Willy Oss und AGV-Obmann Christoph Hackspiel: Wesentliche und arbeitstypische Bereiche wie Bereitschaftsdienste, spezifische Freizeitregelungen und Weiterbildung wurden dauerhaft geklärt. Beide Seiten sprachen von einer “Landeslösung, die den Verhältnissen in Vorarlberg eher entspricht, als eine Bundeslösung”.

Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung:

  • modernes zukunftsorientiertes Gehaltssystem mit höheren Anfangsgehältern und flacherem Kurvenverlauf
  • Pensionskassensystem als zweite Säule der Altersvorsorge in einer Gesamtlösung für die Branche
  • klare und praxisorientierte Regelung für Bereitschaftsdienste
  • flexible Arbeitszeitmodelle, die rechtlich abgesichert Spielräume für die betreuungsintensiven sozialen Dienstleitungen ermöglichen
  • Schaffung einer zusätzlichen, ansparbaren Urlaubswoche für eine spätere Sabbatzeit (anstelle einer Verkürzung der 40-Wochenstunden Arbeitszeit)
  • Freistellung für Supervision und Weiterbildung sowie persönliche Weiterbildungsbudgets pro Mitarbeiter
  • sozialpartnerschaftliche Aushandlung und einheitliche Indexierungen der Kollektivvertrags- und Ist-Gehälter.
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