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Kollegin sexuell belästigt: AK erreicht 2.500 Euro Schadenersatz

Die Frau hatte sich wegen eines zudringlichen Kollegen an die Gleichbehandlungsberatung gewandt und u.a. von Busengrapschen und Po-Zwicken berichtet.
Die Frau hatte sich wegen eines zudringlichen Kollegen an die Gleichbehandlungsberatung gewandt und u.a. von Busengrapschen und Po-Zwicken berichtet. ©Bilderbox
Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat für eine junge Frau nach sexueller Belästigung 2.500 Euro Schadenersatz erreicht.

Sie hatte sich wegen eines zudringlichen Kollegen an die Gleichbehandlungsberatung gewandt und u.a. von Busengrapschen und Po-Zwicken berichtet. Er habe ihr nicht zu nahetreten wollen, rechtfertigte sich der Mann, hieß es am Donnerstag in einer Presseaussendung.

Mann belästigte ständig Kollegin

Die vergangenen Monate seien für die Frau ein echtes Martyrium gewesen, so die AK: Obwohl sie ihren Kollegen immer wieder darauf hinwies, dass sie das nicht wolle, wurde sie von ihm ständig belästigt. Von der Aufforderung, sich auf seinen Schoß zu setzen, über eindeutige Angebote bis hin zu körperlichen Zudringlichkeiten reichte die Palette. Er riet ihr zudem, sie solle doch mehr Sex haben, dann wäre sie nicht mehr so grantig.

AK: „Sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt“

“Schön langsam sollte es sich wirklich herumgesprochen haben, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kein Kavaliersdelikt ist”, betonte AK-Präsident Johann Kalliauer. Die Arbeiterkammer rät allen Betroffenen, den Betriebsrat zu kontaktieren. Gibt es keinen, kann man sich an die Gleichbehandlungsberatung, die zuständige Gewerkschaft oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. (APA)

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