Kohls Anwälte kündigten umgehend Gegenschritte an. Damit dürften die Akten über Kohl zunächst weiter unter Verschluss bleiben. Das Gericht ließ eine Revision ausdrücklich zu.
Zu ihrer Entscheidung erklärten die Richter, eine Veröffentlichung bedeute keinen Verstoß gegen Grundrechte Kohls. In zwei früheren Prozessen hatte die Gerichte eine Herausgabe der Akten verweigert. Jetzt ging es um die Frage, ob auf Grund eines neuen Gesetzes doch eine Veröffentlichung möglich ist.
Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Birthler, wollte erreichen, dass das Gericht doch noch einer Herausgabe der Akten über den Ex-Kanzler an Wissenschaftler und Journalisten zustimmt. Birthler war damit bereits zwei Mal vor Gericht unterlegen. Im vergangenen Jahr beschloss der Bundestag ein Gesetz, dass Stasi-Dokumente über Personen der Zeitgeschichte veröffentlicht werden dürfen, wenn keine schutz-würdigen Interessen des Betroffenen verletzt werden. Auf dieser Grundlage klagt Birthler jetzt erneut.
Ihr Anwalt argumentierte, das Stasi-Unterlagengesetz erfülle den Verfassungsauftrag auf Informationsfreiheit. Zudem enthalte das Gesetz bereits zahlreiche Einschränkungen. Kohls Vertreter führten an, eine Veröffentlichung widerspreche den Grundrechten.
Die DDR-Staatssicherheit hatte den langjährigen Bundeskanzler und CDU-Parteichef abgehört und 6000 bis 7000 Seiten Akten angelegt. Im Zuge von Kohls Spenden-Skandal gab es Spekulationen, in den Stasi- Akten könnten auch Informationen zu diesen Spenden schlummern.
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