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Koffer irritiert Passanten in Lustenau – ÖBB erklären Vorgehen

Strobel/VOL.AT
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Am Bahnhof Lustenau blieb kürzlich ein Gepäckstück zurück – in sozialen Medien wurde vielfach über den Koffer diskutiert. Die Bahn erklärt, wie in solchen Fällen gehandelt wird.

In der vergangenen Woche sorgte ein herrenloser Koffer im Wartebereich der Busse beim Bahnhof Lustenau für Aufmerksamkeit. Mehrere Passanten bemerkten das Gepäckstück, das über längere Zeit unbeaufsichtigt neben den Sitzbänken stand. VOL.AT hat bei den ÖBB nachgefragt, welche Schritte in solchen Fällen gesetzt werden und wie schnell reagiert wird.

Zum Koffer in Lustenau gesellte sich im Laufe der Zeit auch noch ein herrenloser Rucksack. ©Strobel/VOL.AT

Was passiert, wenn ein Koffer zurückbleibt?

Laut ÖBB gibt es klare interne Vorgaben, wie mit nicht zuordenbaren Gegenständen umzugehen ist. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass bei jedem Fund rasch die richtigen Schritte eingeleitet werden. Sobald ein herrenloses Gepäckstück auffällt, beginnt eine standardisierte Einschätzung durch geschultes Personal. Diese beginnt in der Folge mit der Öffnung und Sicherstellung des Gepäckstücks.

In diesem Fall in Lustenau fand sich vom Klopapier bis zum Reiseführer und Brotaufstrich alles wieder. ©Strobel/VOL.AT

In den allermeisten Fällen handelt es sich laut ÖBB um vergessenes oder verlorenes Eigentum. Dennoch wird jeder Fund genau geprüft. Wirkt ein Gepäckstück ungewöhnlich oder verdächtig, wird der Bereich abgesichert und die Polizei verständigt. Stellt sich der Fund als harmlos heraus, wandert er zur Lost-&-Found-Stelle. Zur Häufigkeit solcher Fälle machte die ÖBB keine Angaben, sie betonen jedoch, dass sich nahezu alle derartigen Funde als unbedenklich herausstellen.

Strafen? Fehlanzeige

Wer sein Gepäck liegen lässt, muss laut ÖBB keine Strafe befürchten – selbst dann nicht, wenn dadurch ein Einsatz ausgelöst wird. In der Praxis führt ein herrenloses Gepäckstück zwar häufig zu einer kurzen Unterbrechung des Betriebs oder zu Absicherungsmaßnahmen, rechtliche Folgen hat das Zurücklassen aber nicht. Die ÖBB setzen in solchen Fällen auf Aufklärung und Vorsicht statt auf Sanktionen.

(VOL.AT)

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