Die Tourismusminister von 13 EU-Staaten wollen sich am Montag in einer Videokonferenz zum Thema "Grüner Pass" abstimmen. Ziel der von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) organisierten Beratungen sei eine Verständigung auf die wichtigsten Voraussetzungen, die dieses europäische Zertifikat in Bezug auf den Tourismus erfüllen solle, teilte das Tourismusministerium der APA mit.
"Grüner Pass": Tourismus-Länder stimmen sich ab
Ihre Teilnahme zugesagt hätten Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Slowenien, Kroatien, Zypern, Malta und Bulgarien. Es handle sich dabei um Länder, in denen der Tourismus eine wichtige Rolle spiele.
"Wir wollen uns mit den anderen Tourismusländern der EU koordinieren, damit wir möglichst bald zu einheitlichen Rahmenbedingungen kommen, unter denen der "Grüne Pass" eingesetzt werden kann", so Köstinger. Österreich habe die gesetzliche Grundlage dafür schon geschaffen, noch im April würden "erste Umsetzungsschritte" erfolgen.
"Grüner Pass" soll Österreich für Touristen attraktiver machen
Köstinger hatte das Treffen bereits in der vergangenen Woche angekündigt. Am Montag sprach sie auch mit dem Vizepräsidenten der EU-Kommission, Margaritis Schinas, über ihr Anliegen. Die ÖVP-Politikerin hofft, dass der "Grüne Pass" den österreichischen Tourismusstandort für einheimische und internationale Gäste attraktiver macht.
Konkret werde der "Grüne Pass" drei Zertifikate umfassen, nämlich über die Impfung, den Test (PCR- oder Antigenschnelltest) oder Genesung (frühestens 20 Tage nach dem ersten positiven PCR-Test). Das digitale Dokument werde kostenlos ausgestellt und gelte für die Dauer der Pandemie und einen hohen Datenschutz haben, indem es nur die wichtigsten und Covid-relevanten personenbezogenen Daten enthalten werde (z.B. Identifizierung der Person, verwendeter Impfstoff, Chargenzahl, Datum und Ort der Impfung/Testung).
Reisen auch ohne "Grünem Pass" möglich
Es werde keine zentralisierte Datenbank auf EU-Ebene geben, und der Besitz des Zertifikats dürfe keine Voraussetzung für die Ausübung der Bewegungsfreiheit oder Inanspruchnahme von Transportdienstleistungen sein. Die EU-Kommission will, dass das Zertifikat ab 1. Juni einsatzbereit ist.
(APA/Red)
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