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Koch brach nach 60-Stunden-Wochen zusammen: Im Krankenstand gekündigt

Die Arbeiterkammer erklagte über 9.000 Euro Nachzahlung für den Pizzabäcker.
Die Arbeiterkammer erklagte über 9.000 Euro Nachzahlung für den Pizzabäcker. ©pixabay.com
Nachdem ein Pizzeria-Koch nach fast einem Jahr voller 60-Stunden-Wochen zusammenbrach, wurde er von seinem Arbeitgeber einfach gekündigt. Die Arbeiterkammer erstritt eine Nachzahlung - unter anderem für rund 173 Überstunden.

Täglich 10 Stunden von Montag bis Samstag – das wurde Cedomir C. zu viel. Als er in die Apotheke ging, um seinen Blutdruck zu messen, brach er zusammen und ging darauf in Krankenstand – worauf er gekündigt wurde.

Viel Zeit privat in Pizzeria verbracht

Fast ein Jahr arbeitet Cedomir C. als Koch in einer Pizzeria 60 Stunden in der Woche. Vor Gericht bestritt sein ehemaliger Chef die überlangen Arbeitszeiten und behauptete, der Arbeitnehmer habe privat viel Zeit im Lokal verbracht. Die AK erklagte für Cedomir C. 9.100 Euro Nachzahlung u. a. für Lohn, Überstunden und Urlaub.

40 Euro Lohn am Tag

Bezahlt wurde Cedomir C. täglich in bar: Erst 70 Euro, dann nur mehr 40 Euro. Als Begründung gab der Geschäftsführer an, dass er jetzt weniger Geld habe, weil er zwei Servierkräfte anstellen musste. Das deckte nicht den kollektivvertraglichen Mindestlohn ab, geschweige denn die regelmäßigen Überstunden: 173 blieb der Dienstgeber dem Koch schuldig. Cedomir C. wandte sich daher an die Arbeiterkammer.

13 Tage Urlaub nicht bezahlt

Vor Gericht brachte der Geschäftsführer vor, dass Cedomir C. nur von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 20 Uhr gearbeitet habe. Dabei waren alleine die Öffnungszeiten der Pizzeria 11 bis 15 und 18 bis 22 Uhr, Vor- und Nacharbeiten noch nicht mitgerechnet. Cedomir C. forderte mithilfe der AK auch Urlaubsersatzleistung ein, weil er für insgesamt 13 arbeitsfreie Tage einfach nicht bezahlt worden war.

9.100 Euro zugesprochen

Zudem behauptete der Dienstgeber, Cedomir C. sei unentschuldigt nicht mehr zum Dienst erschienen. Dabei konnte Cedomir C. seine fristgerecht übermittelte Krankmeldung ebenso vor Gericht vorlegen, wie ein Kündigungsschreiben durch den Dienstgeber, also noch ein Beweis, dass kein unberechtigter Austritt durch den Dienstnehmer vorlag. Der Dienstgeber wollte sich im Nachhinein einfach die Entgeltfortzahlung im Krankenstand zurückholen und von den Forderungen abziehen. Das Gericht entschied für Cedomir C. und sprach dem Koch insgesamt 9.100 Euro zu.

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