Ein 35-jähriger Mann aus Koblach (Bezirk Feldkirch) ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Vergewaltigung zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Der Mann soll die Tänzerin eines Table-Dance-Lokals in Hohenems (Bezirk Dornbirn) unter Gewaltandrohung zum Beischlaf gezwungen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angeklagter war Stammkunde
Der Angeklagte war Stammkunde in dem Nachtclub, in dem die Frau arbeitete. Nachdem er an einem Sommerabend 2009 mit der Tänzerin ausgegangen war, soll er sie in seine Wohnung gezerrt und sich dort an ihr vergangen haben. Die Frau habe sich bereits auf der Straße gewehrt, sich im Stiegenhaus ans Geländer geklammert und auch in der Wohnung geweint und gewimmert, so die Staatsanwaltschaft. Dennoch habe sie der Täter mehrfach zum Geschlechtsverkehr und weiteren Sexualpraktiken gezwungen.
Der 35-Jährige beteuerte vor Gericht seine Schuldlosigkeit und verstand nicht, warum ihn die junge Frau belastete. “Ich habe sie so gern gehabt”, so der bisher Unbescholtene. Die Frau, die angab, sich mit dem Tanzjob ihr Studium in ihrer Heimat zu finanzieren, zeigte den 35-Jährigen am nächsten Tag an. In ihrer Aussage erklärte sie, dass sie alles habe mit sich geschehen lassen, weil ihr Faustschläge angedroht worden seien. Das erkläre, warum keine nachweisbaren Verletzungen entstanden seien, so der vorsitzende Richter Peter Mück. Dem Opfer wurden 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
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