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Künstler wegen kinderpornographischer Fotos verurteilt

Feldkirch - Ein freischaffender Künstler aus Dornbirn ist am Donnerstagvormittag zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er pornographische Fotos von einer Minderjährigen gemacht haben soll. Video 

Der Anklagepunkt, dass er kinderpronographische Seiten im Internet besucht haben soll, wurde im Laufe der Verhandlung ausgeklammert.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem gebürtigen Österreicher zur Last gelegt, dass er von einem 17-jährigen Mädchen pornographische Fotos gemacht haben soll. Teilweise hätten die Bilder nichts außer dem Geschlechtsteil des Mädchens gezeigt. Allerdings stellte der leitende Staatsanwalt auch klar, dass das betroffene Mädchen sich einverstanden erklärt hatte, die Fotos zu machen.

Weiters wurde dem Mann zur Last gelegt, dass er mehrfach Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt besucht und dabei auch Bilder herunter geladen haben soll. Dieser Anklagepunkt wurde im Laufe der Verhandlung aber ausgeklammert, weil nicht genug Beweismaterial vorhanden war. Außerdem hatte der freischaffende Künstler immer wieder betont, dass er die Internetseiten nur besucht hatte, um für seine Arbeit zu recherchieren.

Für die vorsitzende Richterin Dragosits stellte sich die Verhandlung als sehr nervenaufreibend dar. Zum einen hatte der Dornbirner keinen Verteidiger, was die Verständigung zwischen Angeklagtem und Gericht teilweise erschwerte. Zum anderen zeigte sich der Mann von Anfang an sehr uneinsichtlich. So behauptete er zum Beispiel mehrmals, dass die Fotos des 17-jährigen Mädchens nicht pornographisch seien, sondern Kunst.

Angefangen hatte die Verhandlung damit, dass der Dornbirner sagte, dass er von den ihm zur Last gelegten Anschuldigungen heute zum ersten Mal hören würde. Im Laufe der Verhandlung forderte der Mann die Richterin dann mehrmals auf, sich mehr mit Kunst zu beschäftigen, um ihn verstehen zu können. Außerdem nahm er sich heraus, mitten in der Verhandlung mehrmals zur Trinkflasche zu greifen.

Schlussendlich verurteilte das Gericht den Dornbirner Künstler zu 3000 Euro Geldstrafe oder wahlweise 150 Tagen Gefängnis. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Mann hat sich drei Tage Bedenkzeit erbeten. Außerdem wird seine Festplatte mit den kinderpronographischen Fotos vernichtet. Mildernd auf das Urteil hatte sich laut Richterin Dragosits ausgewirkt, dass der Mann nicht vorbestraft gewesen sei und auch weitgehend eingesehen hatte, dass er die Bilder nicht mit einem minderjährigen Mädchen hätte machen dürfen. In seinem Schlusswort hatte der Mann nämlich bereut, dass er die Fotos mit dem Mädchen nicht erst ein paar Monate später gemacht hatte. Dann wäre dieses nicht mehr minderjährig gewesen.

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