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Arlbergstraße: Fahrverbot für Pkw mit Anhängern am Wochenende

Auf L197 besteht an Wochenenden vom 1. Juli bis 2. Oktober ein Fahrverbot für Pkw mit Anhängern.
Auf L197 besteht an Wochenenden vom 1. Juli bis 2. Oktober ein Fahrverbot für Pkw mit Anhängern. ©Vorarlberg Atlas
Auf der L 197 Arlbergstraße besteht von Langen bis zur Landesgrenze Vorarlberg/Tirol im Zeitraum von 1. Juli bis 2. Oktober 2017, in beiden Fahrtrichtungen ein Fahrverbot für Pkw mit Anhängern. Dieses Fahrverbot ist an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie am 15. August (Maria Himmelfahrt) von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr gültig, teilt die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit. Das Verbot gilt insbesondere für Wohnwägen.

Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, mit denen leichte Anhänger gezogen werden, Fahrten mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fahrten mit Fahrzeugen des Straßendienstes, des Bundesheeres, des Pannenhilfsdienstes, des Abschleppdienstes sowie des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Die Fahrverbote für Lkw mit Hänger und Sattelkraftfahrzeuge sowie ein Radfahrverbot bergwärts bleiben bestehen.

(VLK/Red.)

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